Maskentragpflicht in Gemeindehäusern
Ab Freitag, 16. Oktober, gilt in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung Freienbach eine allgemeine Maskentragpflicht.

Ab Freitag, 16. Oktober, gilt in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung Freienbach (Gemeindehaus Dorf, Gemeindehaus Schloss und Jugendzentrum Brüel) eine allgemeine Maskentragpflicht. Sie gilt für Besucher und Besucherinnen wie auch für Mitarbeitende und Teilnehmende von Sitzungen.
Die Mitarbeitenden können am Arbeitsplatz ihre Masken abnehmen, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden können.