Statt Laserstrahlen schiessen, muss ein Lehrer aus Schwyz Gerichtskosten zahlen. Er wollte aus Deutschland einen verbotenen Laserpointer importieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Lehrer aus Schwyz wollte einen Laserpointer der Klasse 2 aus Deutschland importieren.
  • Diese sind aber in der Schweiz verboten – das Paket blieb am Zoll hängen.
  • Weil er nichts davon wusste, fiel die Geldstrafe nicht sehr hoch aus.
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Damit hat er nicht gerechnet: Der Einkauf eines Lehrers aus Schwyz ist um einiges teurer ausgefallen, als geplant – es ist eine Busse dazugekommen.

Der Pädagoge hat online einen Laserpointer bestellt, schreibt der «Bote der Urschweiz». Leider ohne zu wissen, dass dessen Einfuhr und Nutzung in der Schweiz verboten ist.

Die rechtliche Lage war von Anfang an eindeutig. Der Lehrer hatte gegen das Bundesgesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall verstossen: Ein Gesetz, das hohe Strafen für den Import und Gebrauch von Laserpointern mit einer bestimmten Leistung vorsieht.

Bei absichtlichem Verstoss können Geldstrafen bis zu 40'000 Franken drohen.

Milde Strafe dank fehlender böser Absicht

Trotz der strengen Gesetzeslage kommt der Lehrer glimpflich davon. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz verhängte lediglich eine Busse von 200 Franken gegen ihn.

Ausserdem kamen Gerichtskosten in Höhe von 520 Franken dazu. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig geworden.

Aus der geringen Höhe der Busse lässt sich schliessen, dass dem Mann keine böswillige Absicht unterstellt wurde. Im Strafbefehl ist von «pflichtwidriger Unvorsichtigkeit» die Rede. Der Lehrer war überrascht, als das Paket beim Zoll hängen blieb.

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