Schwyzer Regierung ist für Erleichterung von Solaranlagenbau
Im Kanton Schwyz sollen in weiteren Zonen Solaranlagen ohne Bewilligung erstellt werden können.
Der Regierungsrat ist bereit, diese namentlich in Wohnzonen nur noch einem Meldeverfahren zu unterstellen, auch wenn sie nicht als «genügend angepasst» gelten.
Die Schwyzer Kantonsregierung empfiehlt eine Motion von Kantonsrat Reto Keller (FDP) zur Annahme, wie sie am Freitag, 9. Dezember 2022, mitteilte.
Aktuell gilt bloss eine Meldepflicht für Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden in Industrie- und Gewerbezonen, sowie in Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen, auch wenn die Anlagen nicht genügend angepasst sind.
Mit einer Gesetzesänderung das Verfahren für Bau von Solaranlagen beschleunigen
Laut Bundesverordnung gelten Anlagen als «genügend angepasst», wenn sie gewisse Bedingungen erfüllen etwa bezüglich Verhältnis zur Dachfläche, Installationswinkel, Anordnung und Reflexion.
Bleibt ein gemeldetes Bauvorhaben 20 Tage ohne Widerspruch, so gilt es als bewilligt.
Keller und zehn Mitunterzeichnende des Vorstosses wollen mit einer Gesetzesänderung das Verfahren für den Bau von Solaranlagen beschleunigen.
Sie fordern daher, die Bewilligungspflicht auch in Wohnzonen und gemischten Wohn- und Gewerbezonen durch eine Meldepflicht zu ersetzen.
Erleichterungen bei der Bewilligung auch auf Bundesebene diskutiert
Dem will sich der Regierungsrat nicht widersetzen. Da der Kanton Schwyz eine Revision des Bau- und Planungsgesetzes vorbereite, wolle er das Anliegen darin aufnehmen.
Auch auf Bundesebene würden zusätzliche Erleichterungen bei der Bewilligung von erneuerbaren Energieanlagen diskutiert oder seien bereits beschlossen.