Steuerfuss 2025 sorgte für rege Beteiligung an GV in Schwyz
An der Gemeindeversammlung (GV) der Gemeinde Schwyz am 11. Dezember 2024 wurde insbesondere der Voranschlag 2025, darin der Steuerfuss, rege debattiert.
Wie die Gemeinde Schwyz schreibt, wurden an der Gemeindeversammlung der Gemeinde Schwyz vom 11. Dezember 2024 die Sachgeschäfte «Kompetenzreglement Zeughausareal» und «Neues Feuerwehrlokal im Kaltbach» an die Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 überwiesen.
Zum Voranschlag 2025 der Gemeinde – insbesondere zum damit einhergehenden Steuerfuss – fand eine intensive Debatte mit einem mehrstufigen Abstimmungsverfahren statt. Letztendlich wurde der Voranschlag 2025 mit dem vom Gemeinderat beantragten Steuerfuss von 140 Prozent verabschiedet.
Aussergewöhnlich hohe Anzahl Stimmbürger an der GV
Eine aussergewöhnlich hohe Anzahl von rund 560 Stimmbürgern fand sich dieses Jahr zur traditionellen Budget-Gemeindeversammlung im MythenForum Schwyz ein.
Zur Diskussion standen die Genehmigung des Kompetenzreglements Zeughausareal, die Ausgabenbewilligung für das neue Feuerwehrlokal im Kaltbach sowie der Voranschlag 2025.
Überweisung des Kompetenzreglements Zeughausareal an die Urne
Gemeindepräsident Peppino Beffa präsentierte zuerst das Sachgeschäft zum Kompetenzreglement Zeughausareal. Da die Arealplanung in die ersten Etappen der Realisierungsphase fortschreitet, ersucht der Gemeinderat die Schwyzer Stimmbevölkerung nun um die Erteilung der Kompetenz zur Landabgabe im Zeughausareal im Unterbaurecht.
Das Kompetenzreglement legt somit die Zuständigkeiten für die Entwicklung, Verwaltung und Überlassung des Zeughausareals fest und umschreibt die Rechte und Pflichten des Gemeinderats sowie das politische Mitspracherecht.
Die dem Gemeinderat anvertrauten Pflichten und Aufgaben nimmt er in Zusammenarbeit mit einer beratenden Kommission, in der die Ortsparteien und das lokale Gewerbe vertreten sind, wahr.
Das Sachgeschäft wurde nach verschiedenen Partei-Empfehlungen zur Annahme an die Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 überwiesen.
Beantragung der Ausgabenbewilligung für das neue Stützpunktfeuerwehrlokal im Kaltbach
Gemeinderat Ivo Tschümperlin stellte das Sachgeschäft zum neuen Feuerwehrlokal im Kaltbach vor. Mit der Genehmigung des Baus des Verwaltungs- und Sicherheitszentrums im Kaltbach durch das kantonale Stimmvolk soll auch die Stützpunktfeuerwehr Schwyz an diesen Standort ziehen können.
Deswegen wird auf kommunaler Ebene die Ausgabenbewilligung von 8,26 Millionen Franken für den Erwerb und die Einrichtung des neuen Lokals der Stützpunktfeuerwehr Schwyz nötig.
In der Botschaft wurde der Antrag ursprünglich mit der gleichzeitigen Aufhebung des selbstständigen und dauernden Baurechts des bestehenden Feuerwehrlokals gestellt. Jedoch entschied sich der Gemeinderat gemäss den Ausführungen des Gemeindepräsidenten aufgrund einer Stimmrechtsbeschwerde vor Verwaltungsgericht für eine Anpassung des Antrags.
Die gekoppelten Geschäfte werden nun sachlich voneinander getrennt: Am 9. Februar 2025 soll nur die Ausgabenbewilligung zur Abstimmung gelangen, um die kantonalen Planungsarbeiten für das neue Verwaltungs- und Sicherheitszentrum nicht zu verzögern. Die Sachvorlage über die Aufhebung der Baurechte am heutigen Standort der Feuerwehr wird zurückgezogen und zu einem späteren Zeitpunkt dem Stimmvolk unterbreitet.
Rückweisungsantrag wurde abgelehnt
Die Ausgabenbewilligung sorgte für einige Wortmeldungen: Die finanziellen Auswirkungen seien zu unklar, die Beteiligung des Kantons müsste höher sein, die Kosten seien zu hoch.
Daraus resultierte ein zulässiger Rückweisungsantrag der Ausgabenbewilligung, um die finanzielle Abgeltung des Kantons zuerst neu aushandeln zu können. Dieser Antrag wurde von der Gemeindeversammlung jedoch eindeutig abgelehnt. Somit konnte die Ausgabenbewilligung letztendlich ebenfalls an die Urnenabstimmung überwiesen werden.
Voranschlag 2025: Hohe Investitionen verlangen Aufnahme neuer Schulden
Bereits im Vorfeld der Gemeindeversammlung wurde die Festlegung des Steuerfusses in den Parteien und in der Bevölkerung eingehend diskutiert. Eingangs der Debatte um den Voranschlag 2025 zeigte der Gemeinderat deswegen ein Erklärvideo zum Budget und dem Steuerfuss.
Der bereinigte Voranschlag 2025 als solcher weist einen Ertragsüberschuss von rund 3,45 Millionen Franken auf. Dieser Überschuss ist insbesondere auf den Innerkantonalen Finanzausgleich zurückzuführen, welcher rund 10,2 Millionen Franken an zusätzlichen Einnahmen bringt.
Mit dem Ertragsüberschuss erhöht sich zwar das Eigenkapital, dennoch muss die Gemeinde Schwyz für die Bewältigung der hohen Investitionen von 19,5 Millionen Franken neue Schulden aufnehmen.
In der Detailberatung wurde ein Antrag auf Streichung von 100'000 Franken für die mehrjährige Unterstützung des künftigen CSEM-Forschungs- und Innovationsstandorts in Seewen gestellt. Dieser wurde von den Stimmberechtigten jedoch klar abgelehnt.
Breite Diskussion um die Höhe der Steuerfusssenkung
Unter dem Gesichtspunkt der ausgeführten Erläuterungen schlug der Gemeinderat sodann einen Steuerfuss von 140 Prozent respektive eine Steuersenkung von 25 Prozent einer Einheit vor. Der Steuergewinn trägt dazu bei, die Schuldzunahme der Gemeinde zu minimieren und diese im Gleichgewicht zu halten.
Dieser Vorschlag wurde eingehend diskutiert. Konkret schlug zuerst die SVP Ortspartei eine Steuerfusssenkung um 40 Prozent auf 125 Prozent einer Einheit vor. Dies mit der Begründung, dass die Gemeinde sparen statt investieren und damit – und nicht mit einem hohen Steuerfuss – die Schulden verringern soll.
Die SP und Grüne Schwyz hingegen verfolgten das Ziel einer nur leichten Steuerfusssenkung um 10 Prozent auf 155 Prozent einer Einheit, um die Gemeinde Schwyz mit sinnvollen Investitionen lebenswert machen zu können.
Sacha Burgert ging mit seinem eigenen Antrag noch weiter und forderte die Beibehaltung des aktuellen Steuerfusses von 165 Prozent, sodass im Folgejahr für die nötigen Investitionen nicht wieder eine Steuerfusserhöhung beantragt werden muss.
Gemeinderätlicher Antrag von 140 Prozent wurde angenommen
Die Mitte, GLP und FDP unterstützten den gemeinderätlichen Antrag. Somit war eine mehrstufige Abstimmung über die verschiedenen Anträge mit Ausschluss jeweils des Antrags mit den wenigsten Ja-Stimmen nötig.
Zuerst fiel der Steuerfussantrag von 165 Prozent weg, danach derjenige von 125 Prozent und zuletzt der Antrag über 155 Prozent.
Der verbleibende gemeinderätliche Antrag von 140 Prozent wurde in der Schlussabstimmung mit dem Voranschlag und der Investitionsrechnung 2025 klar angenommen.