Buus fordert das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher
Nach dem Gesetz über das Strassenwesen dürfen Bäume erst ab einer Höhe von 4,5 Metern (Fahrbahn) und 2,5 Metern (Trottoir) in das Gemeindestrassenareal ragen.
Insbesondere darf die Übersicht nicht behindert werden. Einfriedigungen an Strassenkreuzungen müssen nicht nur zurückgeschnitten, sondern auch niedrig gehalten werden.
Im Interesse der Verkehrssicherheit und auch der Sicherheit der Fussgänger, die zudem durch überhängende Äste gefährdet sind, sollten alle Liegenschaftsbesitzer ihre Grünhecken und Sträucher entlang von Strassen, insbesondere Strassenkreuzungen, zurückschneiden.
Die Vorschriften gelten für öffentliche und private Strassen
Der Gemeinderat ersucht alle Liegenschaftseigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher gemäss der auf der Gemeindewebseite publizierten Skizze zurückzuschneiden.
Die Vorschriften gelten sowohl für öffentliche Strassen wie auch für Privatstrassen und zwar nicht nur im Siedlungsgebiet, sondern auch ausserhalb des Siedlungsgebietes (zum Beispiel Hofzufahrten).