Gelterkinden

Gelterkinden sucht eine Lösung für die Grüngutentsorgung

Nau.ch Lokal
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Sissach,

Wie die Gemeinde Gelterkinden schreibt, sucht sie als Mitglied des OBAV eine möglichst verursachergerechte Gebühr für die Grüngutentsorgung.

Grüngut Behälter Beutel Garten Abfall
Im Garten fällt viel Grüngut an, das sachgerecht entsorgt werden muss. - Pixabay

Für die Einwohner stehen für die Entsorgung von organischen Abfällen (Grüngutentsorgung) seit Jahren beim Werkhof Fääli und auf dem Festplatz Container zur Verfügung.

Die Grüngutabfälle werden der Biopower in Ormalingen zugeführt. Aus dem Grüngutabfall entsteht dann unter anderem Energie für das Fernwärmenetz.

Dieses Angebot steht ausschliesslich Privathaushalten aus Gelterkinden zur Verfügung.

Gewerbebetriebe (Gärtnereien, Gartenbaufirmen und so weiter) müssen ihre Abfälle direkt entsprechend entsorgen.

Ausgaben und Einnahmen in Spezialfinanzierung abbilden

Auch steht diese Entsorgungsstelle nicht für Firmen oder Privathaushalte aus anderen Gemeinden zur Verfügung. Widerhandlungen werden mit Busse bestraft.

Ausgaben und Einnahmen des Abfallwesens müssen die Gemeinden in einer sogenannten Spezialfinanzierung abbilden.

Die bisherige Möglichkeit, Grüngutabfälle kostenlos zu entsorgen, belastet diese «Abfallkasse» enorm.

Die Vorgabe ist, dass die Ausgaben mit den Gebühren gedeckt sein müssen.

Mitglied des Oberbaselbieter Abfallverbandes

Die Gemeinde Gelterkinden wird daher nicht darum herumkommen, eine möglichst verursachergerechte Gebühr für die Grüngutentsorgung einzurichten.

Ansonsten müssten die Gebührenmarken für die Kehrichtabfuhr enorm erhöht werden.

Die Gemeinde Gelterkinden ist Mitglied des Oberbaselbieter Abfallverbandes (OBAV) mit weiteren Gemeinden im Oberbaselbiet.

Da die Grüngutentsorgung bisher nicht Aufgabe des OBAV war, bietet heute jede Gemeinde ihre eigene Möglichkeit zur Grüngutentsorgung an.

Änderung der Statuten

Die Statuten des OBAV werden daher so angepasst, dass die angeschlossenen Gemeinden auch hier die Möglichkeit erhalten, gemeinsam Lösungen zu finden.

Die Änderungen der Statuten müssen daher in jeder Gemeinde von der Gemeindeversammlung genehmigt werden.

Die Gemeinden können dann jeweils für sich entscheiden, ob sie sich für die Grüngutentsorgung einer Lösung des OBAV anschliessen.

Lösung an der Gemeindeversammlung vom Juni 2024

Der Gemeinderat ist daran, eine Lösung zu finden, und wird diese voraussichtlich der Gemeindeversammlung im Juni 2024 vorlegen. Im Moment bleibt alles wie bisher.

Der eine vom OBAV eruierte Lösungsvorschlag mit einer Haus-zu-Haus-Abfuhr mit Containern wurde in der Bevölkerung breit diskutiert.

Es liegt dazu weder ein Beschluss vor, noch hat die Gemeinde dies je kommuniziert.

Kommentare

User #3065 (nicht angemeldet)

Somit wird der Weg frei gemacht für Steingärten die keine Pflege brauchen. Vögel und sonstiges kleingetier hat keine Existenz berechtigung mehr, jedoch die Kasse stimmt schade!

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nordkorea
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