Hundegebühren in Gelterkinden bleiben unverändert
Wie die Gemeinde Gelterkinden bekannt gibt, erhalten alle Hundehaltende voraussichtlich im Februar 2024 die neue Rechnung. Die Gebühren ändern sich nicht.
Die Eidgenössische Tierseuchenverordnung verpflichtet Hundehaltende, ihre Hunde innert zehn Tagen bei Erwerb, Übernahme oder Tod zu melden.
Die Meldung muss über die Gemeinde erfolgen. Die Gemeinde erfasst neue Hundehaltende dann in der Amicus Hundedatenbank.
Die Hundegebührenrechnungen werden in der Gemeinde Gelterkinden voraussichtlich im Februar 2024 verschickt. Die Gebühren haben sich für das Jahr 2024 nicht verändert.