Strassenanstösser in Tecknau müssen Pflanzen zurückschneiden
Wie die Gemeinde Tecknau informiert, sind Sträucher und Bäume entlang von Strassen und Wegen gemäss den Anordnungen zurückzuschneiden.
In der Gemeinde Tecknau ist wieder die Zeit, die Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Strassen, Trottoirs und Fusswege auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe und Abstände zurück zu schneiden.
Dies bedeutet, dass Äste die Fahrbahn nur ab mindestens 4,50 Metern Höhe und das Trottoir beziehungsweise den Fussweg ab 2,50 Metern überragen dürfen.
Hecken, die direkt entlang der Strassenlinie verlaufen, sind auf eine Höhe von maximal 1,20 Meter zurückzuschneiden.
Verkehrsschilder dürfen durch Pflanzen nicht bedeckt werden
Auch ist darauf zu achten, dass Verkehrs- und Hinweistafeln gut sichtbar sind und die Pflanzen die Ausleuchtung von Strassen und Wegen nicht beeinträchtigen.
Die Gemeinde ersucht deshalb die Grundeigentümer entlang der Verkehrswege, die geltenden Abstandsvorschriften einzuhalten und bei Bedarf Hecken, Sträucher und Bäume auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden.