Zunzgen lagert die Steuerveranlagungen an den Kanton aus
In Zunzgen übernimmt die kantonale Steuerverwaltung per 1. Januar 2023 die Steuerveranlagung der unselbstständig erwerbenden Steuerpflichtigen.
Wie die Gemeinde Zunzgen informiert, hat der Gemeinderat beschlossen, die Steuerveranlagung der unselbstständig erwerbenden Steuerpflichtigen der Gemeinde Zunzgen an den Kanton zu übertragen. Die kantonale Steuerverwaltung hat zugesichert, die Veranlagung per 1. Januar 2023 zu übernehmen.
Unter anderem eine Gegenüberstellung der finanziellen Faktoren (Einsparungen durch Auslagerung der Steuerveranlagung versus Lohnkosten), aber auch personelle Aspekte haben den Gemeinderat zu diesem Schritt bewogen. Der Steuerbezug wird weiterhin auf der Gemeindeverwaltung geführt.
Der Kanton veranlagt also bereits das Steuerjahr 2022, die Steuerunterlagen 2022 sind direkt beim Kanton einzureichen. Die alten Steuerjahre werden noch von der Gemeinde Zunzgen veranlagt und abgeschlossen.