Keine E-Zigaretten mehr für Minderjährige im Kanton Solothurn
Der Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige soll im Kanton Solothurn verboten werden. Der Kantonsrat hat am Mittwoch einen entsprechenden Auftrag abgegeben.
Der Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige soll im Kanton Solothurn verboten werden. Der Kantonsrat hat am Mittwoch einen entsprechenden Auftrag aus den Reihen der CVP für erheblich erklärt und damit an den Regierungsrat überwiesen.
Die Zustimmung erfolgte mit grosser Mehrheit bei vereinzelten Gegenstimmen. Der Regierungsrat muss nun dafür sorgen, dass E-Zigaretten und alle nikotinhaltigen Produkte den gleichen rechtlichen Vorgaben wie Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren unterliegen.
Die Debatte im Kantonsrat dauerte nur kurz. Der Sprecher der CVP/EVP/GLP-Fraktion sagte, man sei einstimmig für den Auftrag. Die Vertreterin der Grünen argumentierte, Jugendliche müssten konsequent vor Nikotin geschützt werden.
Die Sprecherin der SP nannte die E-Zigaretten «eine Art Alcopop der Tabakindustrie». Diese könnten den Einstieg ins Rauchen fördern. Die SVP-Vertreterin sagte, ihre Fraktion sei gespalten. Man stimme dem Auftrag mit knapper Mehrheit zu.
Auch der Regierungsrat unterstützte den Auftrag. Er erachte es als vordringlich, «die bei E-Zigaretten, legalem Cannabis und vergleichbaren Produkten bestehenden Regelungslücken betreffend Abgabe, Werbung und Passivrauchschutz zu schliessen». Das Gesundheitsgesetz des Kantons Solothurn solle entsprechend angepasst werden.
E-Zigaretten seien keine harmlose Alternative zu traditionellen Tabakprodukten, argumentierte der Regierungsrat. Die gesundheitlichen Auswirkungen eines langfristigen Dampfens von E-Zigaretten seien noch nicht bekannt.
Bei nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten bestehe wie bei Tabakwaren die grosse Gefahr einer Abhängigkeit. Insbesondere bei Jugendlichen könnten E-Zigaretten zu einer Nikotinsucht und zum Einstieg ins Rauchen führen.
Auch bei legalem Cannabis gebe noch keine Studien zu den langfristigen Risiken des Konsums. Werde Cannabis mit Tabak vermischt geraucht, bestehe die Gefahr einer Nikotinabhängigkeit.
Seit einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts im April 2018 dürfen nikotinhaltige E-Zigaretten aus der EU in der Schweiz frei an Jugendliche verkauft werden. Mehrere Kantone haben jedoch ein Verkaufsverbot für E-Zigaretten an Minderjährige beschlossen.