Solothurn unterstützt Unternehmen mit maximal 100'000 Franken
Der Kanton Solothurn hat Härtefallmassnahmen für Unternehmen beschlossen, die wegen der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die maximale Unterstützung beträgt 100'000 Franken.
Unterstützt werden Unternehmen, die wegen der Corona-Massnahmen nur noch höchstens 40 Prozent ihres durchschnittlichen Jahresumsatzes erwirtschaften konnten. Sie müssen zudem nachweisen, dass sie vor der Pandemie profitabel oder überlebensfähig waren, wie die Solothurner Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
In erster Linie würden nicht rückzahlbare Härtefallbeiträge gewährt. Die Höhe belaufe sich pro Unternehmen auf höchstens zehn Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019, jedoch auf maximal 100'000 Franken, heisst es weiter.
Erreiche ein Unternehmen den maximalen Härtefallbeitrag, könne zusätzlich eine Solidarbürgschaft durch eine Bürgschaftsorganisation zugesichert werden, sofern der verbürgte Kredit mindestens 50'000 Franken betrage. Die Dauer einer Solidarbürgschaft wird auf höchstens zehn Jahre begrenzt.
Unternehmen, die in den Genuss von Härtefallbeiträgen kommen, müssen zudem gegenüber dem Kanton bestätigen, dass sie keine Dividenden oder Tantiemen beschliessen oder ausschütten oder Kapitaleinlagen rückerstatten sowie keine Darlehen an die Eigentümer vergibt.
Die vom Regierungsrat beschlossene Verordnung gilt ab Anfang 2021 und dauert bis längstens Ende 2021. Die Situation ändere sich laufend, heisst es in der Mitteilung weiter. Der Regierungsrat gehe davon aus, dass der Bund seine Vorgaben auch weiter überarbeiten werde, beispielsweise was die Umsatzgrenze betreffe. Er wolle jedoch nicht länger zuwarten und mit der Verordnung jetzt ein wichtiges Zeichen für die Wirtschaft setzen.