In Thierachern wird die Hundesteuer fällig
Wie die Gemeinde Thierachern mitteilt, müssen alle Hunde sowie der Tod des Tieres bis zum 30. September 2022 bei der Gemeindeschreiberei gemeldet werden.
Gemäss kantonaler Gesetzgebung muss für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August 2022 mindestens sechs Monate alt ist, eine Hundesteuer entrichtet werden. Diese beträgt gemäss Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Thierachern 80 Franken pro Hund.
Bisher noch nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens am 30. September 2022 bei der Gemeindeschreiberei anzumelden. In der Zwischenzeit gestorbene oder weggegebene Hunde sind ebenfalls zu melden.
Die Hundemarken werden nicht mehr neu ausgegeben, da alle Hunde gemäss eidgenössischer Gesetzgebung über einen Chip zur Identifikation verfügen.