Schockanrufe in St. Gallen: Betrüger erbeuten 100'000 Franken
Der Kantonspolizei St. Gallen diese Woche 40 Schockanrufe gemeldet. Es handle sich um Täter, die sich als Polizisten ausgeben würden.
Das Wichtigste in Kürze
- Rund 40 Schockanrufe wurden in der vergangenen Woche der Polizei in St. Gallen gemeldet.
- Die Täter geben sich aus Polizisten aus und verlangen Geld für eine angebliche Kaution.
In St. Gallen wurden in der vergangenen Woche mehrere Fälle von Telefonbetrügern gemeldet. Rund 40 Schockanrufe gingen bei der Kantonspolizei St. Gallen ein.
Die Täter gaben sich am Telefon als Polizisten oder Polizistinnen aus. Sie erzählten den nicht ahnenden Opfern, dass ein Familienangehöriger einen schweren Unfall verursacht hätte. Diese seien nun bei der Polizei und bräuchten eine Kaution.
Die Geschädigten werden dann dazu bewegt, das Geld einer angeblichen Polizistin oder Polizist zu übergeben. In drei Fällen waren die Betrüger sogar erfolgreich.
89-jährige Frau überwies 28'000 Franken
Am Donnerstag-Nachmittag hat eine 89-jährige Frau in Goldach über 28'000 Franken in Bargeld und Gold übergeben.
Am Mittwoch hat eine 52-jährige Frau in der Stadt St. Gallen 40'000 Franken in bar übergeben. Am Dienstag hat eine 58-jährige Frau in Thal über 21'000 Franken an verschiedene Konten überwiesen.
Nach wie vor werden immer wieder Betrugsversuche von falschen Polizistinnen und Polizisten festgestellt. Zu oft kommen Betrüger damit zum Erfolg.
Polizei verlangt niemals Geld oder Wertgegenstände
Die Kantonspolizei St. Gallen warnt vor solchen Anrufen und rät folgendes: Die Polizei und andere Institutionen der Strafverfolgungsbehörden verlangen niemals Geld, Schmuck oder andere Gegenstände zur Aufbewahrung.
Ebenso verlangen die Strafverfolgungsbehörden niemals eine Kaution nach einem angeblichen Verkehrsunfall von Angehörigen.
Unbekannten sollten niemals Wertsachen übergeben werden
Im Verdachtsfall sollten Betroffene sich bei einer Polizeistation in der Nähe oder beim Notruf 117 melden.
Gegenüber fremden Anrufenden sollten keine Angaben über die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse gemacht werden.
Unbekannten Personen sollten niemals Bargeld und Wertsachen übergeben werden. Es gilt, Bekannte und Verwandte zu warnen.