St. Gallen: Mädchen als Sexsklavin missbraucht
Ein Kindesmissbrauchsfall wird aktuell vor dem Kantonsgericht St. Gallen verhandelt. Der Angeklagte hatte das erstinstanzliche Urteil nicht akzeptiert.

Das Wichtigste in Kürze
- In St. Gallen wird aktuell vor dem Kantonsgericht ein Missbrauchsfall verhandelt.
- Der Beschuldigte war erstinstanzlich verurteilt worden, akzeptierte das aber nicht.
- Er und seine Liebhaberin sollen deren Tochter sexuell missbraucht haben.
Das Kantonsgericht St. Gallen hat am Dienstag einen Fall von Kindesmissbrauch beraten. Ein vier- bis fünfjähriges Mädchen war als Sexsklavin ausgenutzt worden. Vor Gericht stand der Liebhaber der Mutter des Opfers, der das Urteil der ersten Instanz nicht akzeptiert hatte.
Verschiedene Sexualdelikte
Dem 55-jährigen Beschuldigten wirft die Anklage verschiedene Sexual- und Pornografiedelikte vor. Laut Staatsanwaltschaft habe der Mann die Mutter angewiesen, sexuelle Handlungen an ihrer Tochter vorzunehmen und ihm davon Bilder zu schicken. Auf elektronischen Geräten des Beschuldigten fanden die Untersuchungsbehörden entsprechende Dateien.
Das Kreisgericht Sankt Gallen sprach den deutschen Staatsangehörigen im März 2018 schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Grund dafür waren sexuelle Handlungen mit einem Kind, mehrfache Anstiftung dazu und Pornografie.
Dagegen erhob der Beschuldigte Berufung. Er beantragte, ihn vom Vorwurf der Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit einem Kind freizusprechen.
Die Mutter akzeptierte das Urteil
Staatsanwaltschaft und Privatklägerschaft verlangten eine Abweisung der Berufung. Die Mutter war an der erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung geständig gewesen und hatte das Urteil akzeptiert. Sie war zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten sowie zu einer Therapie verurteilt worden.
Am Dienstag fand nun die Berufungsverhandlung am Kantonsgericht statt. Der Verteidiger reklamierte die Verletzung des Anklageprinzips durch die Staatsanwaltschaft. Sein Mandant stehe ausserdem unter starken Medikamenten, da er unter Depressionen und Angstzuständen leide.
Das Kantonsgericht beschloss, den Beschuldigten zum Amtsarzt fahren zu lassen, um seinen Gesundheitszustand abzuklären. Schliesslich wurde der Mann befragt. Er bestritt die meisten Vorwürfe und schob die Schuld der Mutter des Mädchens zu.
Urteil steht noch aus
Sie habe keineswegs auf seine Anweisungen gehandelt, sondern aufgrund ihrer eigenen sexuellen Neigungen. Die ihm zugeschickten Bilder von dem Mädchen habe er nicht angeschaut.
Die Mutter hatte an der vorinstanzlichen Gerichtsverhandlung sämtliche Vorwürfe bestätigt. Sie habe sich dem Mann komplett unterworfen und sei von ihm besessen gewesen.
Damals sei sie überzeugt gewesen, dass sie zum Wohle ihres Kindes handle, wenn sie das Mädchen dem Liebhaber «anvertraue». Dank der Therapie sei ihr heute bewusst, was sie ihrer Tochter angetan habe. Das Urteil des Kantonsgerichts steht noch aus.