Au SG reduziert Erdsonden-Förderung schrittweise bis 2026
Wie die Gemeinde Au SG bekannt gibt, werden die Förderbeiträge für Erdsondenbohrungen ab 2025 schrittweise bis zur Aufhebung Ende 2026 reduziert.
Der Gemeinderat Au hat beschlossen, die Richtlinie über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen vom 22. Januar 2008 bezüglich des Ergänzungsbeitrages für Erdsonden-Bohrungen anzupassen.
Der Beitrag wird wie bisher mit 4000 Franken pro Gebäude (unabhängig von der Bohrtiefe) bis 31. Dezember 2024 beibehalten.
Anschliessend werden die Beiträge reduziert: 3000 Franken pro Gebäude (unabhängig von der Bohrtiefe) bis 31. Dezember 2025; 2000 Franken pro Gebäude (unabhängig von der Bohrtiefe) bis 31. Dezember 2026; keinen Beitrag mehr ab 1. Januar 2027.
Ergänzung zum Beitrag der kantonalen Fördermassnahme
Der kommunale Beitrag ist eine Ergänzung zum Beitrag der kantonalen Fördermassnahme «Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen».
Die entsprechende Förderzusage ist Voraussetzung für den kommunalen Ergänzungsbeitrag.
Für die Gewährung des Ergänzungsbeitrags ist das Datum der Bohrung massgebend.
Das Anrecht (im Rahmen der Förderrichtlinie) auf den Beitrag ist ab diesem Datum maximal ein Jahr lang gültig.