Wie die Gemeinde Au SG schreibt, besteht am 1. August kein offizielles Feuerverbot, jedoch wird die Bevölkerung aufgefordert, freiwillig darauf zu verzichten.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Au (SG).
Im Dorfzentrum der Gemeinde Au (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson
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In der Gemeinde Au ist das Abbrennen von Feuerwerken am 1. August (Nationalfeiertag) bis jetzt noch gestattet (Stand 3. Juli 2024).

Immer mehr Menschen verzichten jedoch auch an diesen Tagen der Haustiere, Wildtiere und Natur zuliebe auf Feuerwerke.

Feuerwerke sind in der Regel wunderschöne Kunstwerke am Nachthimmel, welche allgemeine Feierstimmung verbreiten.

Wer diese Kunstwerke nicht aktiv beobachtet, nimmt sie primär als störenden Lärm wahr.

Littering und Umweltbelastung durch Feuerwerksreste

Noch nervenaufreibender sind kleinere Raketen oder Böller, welche knallen und nur Lärm erzeugen. Heute weiss man, dass Feuerwerke und Knallkörper zudem die Luft belasten.

Nach den Feierlichkeiten mit Feuerwerken kommt hinzu, dass die öffentlichen Abfallbehälter überquellen, die Raketenüberreste in den Wiesen, Dächern und Vorgärten niedergehen sowie die Abschussvorrichtungen und Verpackungen sogar einfach dort liegen gelassen werden, wo die Feuerwerke gezündet wurden (Littering).

Richtlinien für sicheres und umweltbewusstes Abbrennen von Feuerwerken

Der Gemeinderat ruft deshalb auf, möglichst auf Feuerwerke ganz zu verzichten.

Wem das nicht gelingt, soll es kurz nach Eindunkeln in den frühen Abendstunden abbrennen (nicht bereits am Tag oder spät in der Nacht) und den Abfall sowie die Reste einsammeln und mit dem Hauskehricht entsorgen.

Es ist die nötige Vorsicht walten zu lassen und die Warnhinweise auf der Verpackung sind zu beachten.

Übrigens, an allen anderen Tagen ausser 1. August ist das Abbrennen von Feuerwerken bewilligungspflichtig. Das Abbrennen von Knallkörpern ist ganz verboten.

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