Au (SG)

Unterhaltsarbeiten an der Kanalisation in Au SG geplant

Nau.ch Lokal
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St. Margrethen,

Wie die Gemeinde Au SG mitteilt, werden an der Kanalisation des Abwasserwerkes Rosenbergsau ab Mitte März 2024 Unterhaltsarbeiten durchgeführt.

Im Dorfzentrum der Gemeinde Au (SG).
Im Dorfzentrum der Gemeinde Au (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson

Das Abwasser von Haushalt, Gewerbe und aus der Industrie fliesst über kilometerlange Kanalisationsleitungen bis zur Kläranlage Rosenbergsau.

Damit die Funktion dieses Kanalisationsnetzes erhalten werden kann, ist ein periodischer Unterhalt notwendig.

Dies beinhaltet die Behebung von Mängeln an den Rohrleitungen sowie an einzelnen Schachtbauwerken.

Leichte Verkehrsbehinderungen möglich

Die Arbeiten beginnen voraussichtlich Mitte März 2024 und dauern circa zehn Wochen.

Die Arbeiten sind witterungsabhängig und werden hauptsächlich während Trockenwetterphasen durchgeführt.

Da die Arbeiten grösstenteils im Strassenbereich ausgeführt werden, kann es zu leichten Verkehrsbehinderungen kommen.

Aufgrund der Arbeitsabläufe kann es vorkommen, dass in der Mittagszeit durchgearbeitet wird.

Mögliche Geruchsimmissionen

Ebenfalls können die geplanten Arbeiten kleinere, zeitlich begrenzte Geruchsimmissionen verursachen.

Die sanitären Anlagen können zu jeder Zeit normal genutzt werden. Falls es im Zuge der Arbeiten nötig ist, private Grundstücke zu betreten, werden die betroffenen Grundeigentümer separat informiert.

Von den Unterhaltsarbeiten an der Kanalisation werden Kobelweg, Fischerweg, Bachstrasse, Friedhofweg, Lindenweg, Hollandiaweg, Industriestrass, Auenstrasse, Wieslistrasse, Werkstrasse und Feldstrasse betroffen sein.

Oberstes Ziel sind effiziente und schnelle Arbeiten

Das Abwasserwerk Rosenbergau, die Bauleitung und der beauftragte Unternehmer setzen alles daran, die Beeinträchtigungen für die Anwohner während der Bauphase so minimal wie möglich zu gestalten.

Wir sind uns bewusst, dass Bauprojekte vorübergehend Unannehmlichkeiten verursachen können und schätzen das Verständnis der Betroffenen für eventuelle Unannehmlichkeiten.

Das oberste Ziel ist es, die Arbeiten effizient und zügig durchzuführen, um die Belästigungen auf ein Minimum zu reduzieren.

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