Adam Quadroni: Haus-Versteigerung wird verschoben
Doch nicht am 18. August – die Versteigerung um Adam Quadronis Wohnhaus wird verschoben. Das Kantonsgericht Graubünden prüft derzeit eine Aufsichtsbeschwerde.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Versteigerung von Adam Quadronis Wohnhaus wurde verschoben.
- Das Kantonsgericht Graubünden hat einer Beschwerde des Anwalts Quadronis stattgegeben.
- Es könnte dennoch zu einer Versteigerung kommen, in welcher Form, bleibt unklar.
Die Saga um die Versteigerung von Adam Quadronis Wohnhaus und Jagdhütte im Unterengadin geht in eine neue Runde. Mitte Juli hatte Quadronis Rechtsanwalt eine Aufsichtsbeschwerde beim Kantonsgericht Graubünden eingereicht. Dieser wurde nun stattgegeben.
Die für den 18. August terminierte Versteigerung findet vorerst doch nicht statt.
Der Leiter des Betreibungs- und Konkursamt Engiadina Bassa/Val Müstair, Arno Lamprecht, wurde vom Kantonsgericht informiert.
Gegenüber der Zeitung «Südostschweiz» sagt Lamprecht: «Das Kantonsgericht hat der Beschwerde aufschiebende Wirkung zugesprochen.» Die an den Steigerungsobjekten interessierten Personen seien bereits informiert worden, so Lamprecht weiter.
Beschreibung sei fehlerhaft beziehungsweise unvollständig
Auf Anfrage der Zeitung äussert sich auch Quadronis Rechtsanwalt Angelo Schwizer zu der Beschwerde. Zum einen betreffe sie die eher kurz angesetzte Frist zwischen Ankündigung und Versteigerungen selbst. Zum anderen hätten Schätzungen, die für eine Versteigerung notwendigen seien, gefehlt.
Schwizer bemängelt zudem auch, dass die Grundstückbeschreibungen teils fehlerhaft und unvollständig seien.
«Es fehlten Pläne, Grundrisse, Fotos … bis auf die Grundfläche und eine alte Schätzung fehlte so ziemlich alles». So äussert sich Schwizer zu der unzureichenden Dokumentation der zu versteigernden Objekte.
Ziel bleibt: Grösstmöglichen Erlös rauszuholen
Nach Angaben des Rechtsanwalts wird die gerichtliche Prüfung, der ihn der Beschwerde erwähnten Punkte, einige Wochen dauern. Zudem zeige die Aufschiebung bereits, dass die Beschwerde nicht aussichtslos sei. Das Kantonsgericht halte in der Verfügung fest, dass die Beschwerde nicht offensichtlich unbegründet sei, so erklärte Schwizer weiter.
Die Versteigerung konnte somit erstmal verschoben werde – ganz vom Tisch ist sie deshalb noch nicht. Je nachdem muss das Betreibungs- und Konkursamt neue Steigerungsbedingungen verfassen und einen neuen Termin für die Versteigerung ansetzen. Schwizer macht aber deutlich, dass für Qadronis-Partei das Ziel das gleiche bleibe: «Aber das Ziel ist und bleibt das Gleiche: den grösstmöglichen Erlös rauszuholen.»