Samnaun: Familienförderungsbeiträge gemäss Förderungsgesetz
Wie die Gemeinde Samnaun berichtet, werden die Familienförderungsbeiträge Ende August 2022 gemäss dem Förderungsgesetz der Gemeinde Samnaun ausbezahlt.
Das Förderungsgesetz der Gemeinde Samnaun regelt die Verwendung der Erträge aus dem Sondergewerbesteuergesetz für den Handel und Bauinvestitionen (SGS Handel, Benzin und Diesel) sowie aus dem Gesetz über die Besteuerung des Handels mit Tabak (SGSG Tabak). Der Ertrag aus den Sondergewerbesteuern dient zur Leistung der Kompensationszahlungen für die Mehrwertsteuer an den Bund sowie zur Förderung der Familien, der Landwirtschaft und des Tourismus.
Die Beiträge werden gemäss Förderungsgesetz um 50 Prozent gekürzt
Mindestens 40 Prozent der nach den Kompensationszahlungen für die Mehrwertsteuer verbleibenden Mittel müssen gemäss dem kommunalen Förderungsgesetz in den allgemeinen Haushalt der Gemeinde fliessen. Bereits im Rahmen der Budgetgenehmigungen 2022 wurden die im Förderungsgesetz genannten Förderbeiträge für Familien sowie für die Logiernächte aufgrund der erwarteten Rückgänge bei den Sondergewerbesteuereinnahmen linear um 50 Prozent gekürzt.
Gemäss der nun vorliegenden Abrechnung über die definitiven SGS-Steuereinnahmen 2021 verblieb auch im Jahr 2021 nach Abrechnung der Kompensationszahlung weniger als der Mindestanteil von 40 Prozent für den allgemeinen Gemeindehaushalt übrig, so dass die Förderbeiträge wie budgetiert und wie auch bereits im Vorjahr linear um 50 Prozent gekürzt werden.
Mitte Mai 2022 wurde die Gesuchstellung publiziert
Die Publikation zur Gesuchstellung für die Familienförderungsbeiträge für das Schul- respektive Ausbildungsjahr 2021/2022 erfolgte Mitte Mai 2022 auf dem Schwarzen Brett und auf der Webseite der Gemeinde Samnaun.
Für Jugendliche in Ausbildung musste gemäss Ausschreibung ein Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen (Schul- beziehungsweise Immatrikulationsbestätigung, Lehrvertrag, Ausbildungsvertrag) beim Finanzamt der Gemeinde Samnaun eingereicht werden. Für nicht eingereichte Gesuche verfällt laut Ausschreibung der Anspruch auf den Beitrag.
Für die Auszahlung der Familienförderbeiträge liegen dem Gemeindevorstand die vom Steueramt der Gemeinde überprüften und bereinigten Listen vor.
Der Familienförderbeitrag beträgt gemäss dem Förderungsgesetz der Gemeinde Samnaun pro Kind bis 16 Jahre 1000 Franken pro Kind; pro Kind in Ausbildung beträgt der Beitrag 2000 Franken pro Jahr (längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr). Gemäss kommunalem Förderungsgesetz richten sich Begriffe und Definitionen nach dem Gesetz über die Familienzulagen AHV.
500 Franken pro Kind und 1000 Franken pro Jugendlichen pro Jahr
Da sämtliche Förderbeiträge im Jahr 2022 aufgrund der Rückgänge bei den Sondergewerbesteuereinnahmen linear um 50 Prozent gekürzt werden müssen, beträgt der Familienförderbeitrag für Kinder bis 16 Jahre 500 Franken pro Kind pro Jahr und für Jugendliche in Ausbildung 1000 Franken pro Jugendlichen pro Jahr.
Voraussetzung für die Gewährung des Familienförderbeitrages ist, dass sowohl die Eltern beziehungsweise ein Elternteil wie auch die Kinder ihren Wohnsitz in Samnaun haben und ganzjährig in Samnaun angemeldet sind. Für Jugendliche in Ausbildung wird der Beitrag nur ausbezahlt, sofern ein Ausbildungsjahr vollendet wird (ausser bei Abbruch der Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen). Zudem darf das jährliche Erwerbseinkommen 28'200 Franken nicht übersteigen (analog Familienzulagen AHV).
Für 98 Kinder wird eine Familienförderung ausbezahlt
Gemäss vorliegenden Listen wird die Familienförderung für 98 Kinder bis 16 Jahre ausbezahlt. Für Jugendliche in Ausbildung gingen 28 Gesuche ein, wovon 1 Gesuch abgelehnt werden muss. Bei einem Gesuch erreicht der Schüler erst im September 2022 das Alter von 16 Jahren. Daher erhält dieser noch den Beitrag für Kinder bis 16 Jahren und nicht für Jugendliche in Ausbildung.
Der Total Auszahlungsbetrag beträgt gemäss den bereinigten Listen 47’625 Franken für Kinder bis 16 Jahre und 27’000 Franken für Jugendliche in Ausbildung, was einem Total Familienförderbeitrag von 74'625 Franken entspricht. Gemäss Budget 2021 ist der Betrag von 80'000 Franken für die Familienförderung budgetiert. Die Beiträge werden Ende August 2022 ausbezahlt.