St. Moritz: Bundesgericht gibt grünes Licht für Serletta Süd
Im Jahre langen Rechtsstreit um die Nutzungsplanung Serletta Süd wurde am 17. Juni 2021 ein Urteil gefällt.
Im jahrelangen Rechtsstreit um die von den Stimmbürgern von St. Moritz verabschiedete projektbezogene Nutzungsplanung Serletta Süd hat das Bundesgericht am 17. Juni 2021 ein Urteil gefällt.
In diesem hat es die Beschwerden von zwei Hotels und weiteren Mitbeteiligten abgewiesen. Das Bundesgericht hat damit die Nutzungsplanung Serletta Süd so geschützt, wie sie seinerzeit von der Regierung des Kantons Graubündens genehmigt worden ist. Damit ist das Planungsverfahren definitiv abgeschlossen.
Die Gemeinde ist zufrieden
Die Gemeinde St. Moritz hat in allen Teilen recht bekommen und ist mit dem Urteil zufrieden. Es stützt den Volksentscheid von 2015, stellt der Planung und Prüfung des Projektes durch die Gemeinde gute Noten aus und ebnet den Weg zur touristischen Nutzung des zentral gelegenen Areals.
Die Projekteigentümer haben bereits ein Baugesuch für ein Klinikgebäude eingereicht. Dieses kann nach dem Entscheid des Bundesgerichts nun behandelt werden.