Wie die Gemeinden Stäfa, Männedorf und Oetwil am See mitteilen, wurde ein neuer Vertrag zum Seewasserwerk angenommen.
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Blick auf die Kirche Stäfa und auf den Zürichsee. - Nau.ch / Simone Imhof
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Im September 2022 ist in den ehemaligen drei Trägergemeinden des Zweckverbands Seewasserwerk Männedorf über dessen Auflösung und Ersetzung durch Anschlussverträge in einer Gemeindeabstimmung entschieden worden. In allen drei Gemeinden wurde die Vorlage mit komfortablen Ja-Mehrheiten angenommen.

Die Vorlage umfasste auch den Abschluss neuer Anschlussverträge zwischen Männedorf als Sitzgemeinde und je mit Stäfa und Oetwil am See. In diesem Vertrag wurde für die Berechnung der Kapitalkosten auf den «jeweils massgebenden Zinssatz gemäss ElCom» verwiesen. Der von der ElCom herausgegebene Zinssatz beträgt aktuell über 4 % und ist für die Verzinsung einer nicht gewinnorientierten Wasserversorgung zu hoch angesetzt.

Neues Modell für die Kapitalverzinsung

Die Gemeinderäte von Stäfa, Männedorf und Oetwil am See kamen überein, in Zukunft ein Modell einzusetzen, das einfach anzuwenden ist und sich an der Realität einer solchen Wasserversorgung orientiert. Es wurde vereinbart, das Kapital mit einem Basiszinssatz von derzeit 0,75 % zu verzinsen, entsprechend dem internen Verrechnungszinssatz des Kantons Zürich. Zusätzlich einigten sich die Gemeinden auf einen Risiko- und Erneuerungszuschlag von 0,7 %, was zu einem Gesamtzinssatz von 1,45 % führt.

Diese Lösung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2023. Neu wurde auch eine vorzeitige Verlängerung der Verträge in den Anhang aufgenommen, um Investitionssicherheit für Männedorf zu schaffen.

Die Gemeinden verpflichten sich, vorzeitig über eine Verlängerung zu entscheiden, damit Männedorf nur dann wesentliche Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen tätigen muss, wenn die Anschlussgemeinden zustimmen.

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