Gemeinde Engelberg erinnert an die Pflichten der Hundehalter
Wie die Gemeinde Engelberg informiert, sind die Pflichten der Hundehalter im kommunalen Hundereglement klar festgelegt und dementsprechend einzuhalten.
So sind Hunde unter anderem in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Lokalen, öffentlichen Parkanlagen, auf Strassen, Trottoirs, sowie Fuss- und Wanderwegen in dicht bewohnten Gebieten in und entlang von Wäldern während der Wintermonaten und der Setzzeit von Mitte Dezember bis Ende Juni an Orten mit entsprechender behördlicher Signalisation an der Leine zu führen.
Läufige, bissige und kranke Hunde sind stets anzuleinen. Ebenfalls sind die Hundehalter verpflichtet, den Kot eines Hundes aufzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen.
Viele Hundehalter verhalten sich vorbildlich und halten sich an das bestehende Reglement. Leider muss festgestellt werden, dass es jedoch auch Personen gibt, welche sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten.
Gemäss dem Reglement über die Hundehaltung und die Hundesteuer der Einwohnergemeinde Engelberg können Zuwiderhandlungen gegen dieses Reglement mit einer Busse bestraft werden.
Das Hundereglement gilt auch in der Landwirschaft
Die Einhaltung des Hundereglements trägt dazu bei, dass das Ortsbild gepflegt und einem Kurort entsprechend aussieht.
Auch ist die Landwirtschaft darauf angewiesen, dass sich die Halter von Hunden korrekt verhalten und der Hundekot nicht in das Futter von Kühen, Rindern, Schafe oder Ziegen gelangt.
Dieser birgt für diese Tiere eine ernsthafte Gefahr zu erkranken und gefährdet ein einwandfreies Produkt der Landwirte.
Dies wiederum wäre zum Nachteil der gesamten Bevölkerung.