Neue Verordnung tritt in Oberlangenegg in Kraft
Wie die Gemeinde Oberlangenegg mitteilt, ist die Verordnung über die Berechtigung für die zentrale Personendatensammlung in Kraft getreten.
Die Gemeinde Oberlangenegg hält sich vollständig an die neuen rechtlichen Grundlagen des Kantons betreffend Personendatensammlung Geres. Zusätzlich benötigt sie jedoch für die Bewirtschaftung der zentralen Schülerdatenbank iCampus Daten vom Gemeinderegistersystem Geres.
Demzufolge hat der Gemeinderat am 8. März 2022 die Verordnung über die Berechtigungsregelung Geres aus dem Jahr 2016 per 31. Dezember 2021 aufgehoben und die neue Verordnung über die Berechtigung für die zentrale Personendatensammlung rückwirkend per 1. Januar 2022 beschlossen beziehungsweise in Kraft gesetzt.
Die Verordnung über die Berechtigung für die zentrale Personendatensammlung, welche ab 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, wurde von der Datenaufsichtsstelle Fankhauser & Partner AG sowie von der Finanzdirektion des Kantons Bern, Amt für Informatik und Organisation KAIO, Recht / Zürcher Kantonalbank ZKB, geprüft.
Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg oder auf der Gemeindewebseite eingesehen oder bezogen werden.