Steffisburg bewilligt Nachkredit für zusätzliche Klassenlehrlektion

Wie die Gemeinde Steffisburg mitteilt, wurde ein Nachkredit von 81'800 Franken für das Schuljahr 2022/23 für zusätzliche Klassenlehrlektion bewilligt.

Steffisburg
Die Oberdorfstrasse in Steffisburg. (Archivbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Die Funktion der Klassenlehrperson wird gemäss den gesetzlichen Grundlagen des Kantons Bern mit einer zusätzlichen Lektion entschädigt.

Diese Lektion reicht jedoch häufig nicht aus, um die Klassenlehr-Aufgaben zu erledigen. So nehmen alleine die jährlichen Standortgespräche viel Zeit in Anspruch.

Gerade in den vergangenen Jahren war der Zusatzaufwand für Klassenlehrpersonen überdurchschnittlich hoch.

Um diesem Trend entgegenzuwirken, ist es im Kanton Bern für das Schuljahr 2022/2023 befristet möglich, niederschwellig und unkompliziert eine zweite Klassenlehrlektion zu beantragen.

Steffisburg setzt wichtiges Zeichen der Wertschätzung

Der Gemeinderat hat für das zweite Semester des Schuljahrs 2022/23 (1. Februar bis 31. Juli 2023) rückwirkend die notwendigen Klassenlehrlektionen und den dafür benötigten Nachkredit (Kostendach) in der Höhe von 81'800 Franken bewilligt.

Die Gemeinde Steffisburg setzt damit ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung gegenüber der Lehrpersonen, dies angesichts der nach wie vor herausfordernden Zeit sowie angesichts des zunehmenden Lehrpersonenmangels.

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