In der Altstadt Sursee herrscht ein Wochenend-Fahrverbot

Stadt Sursee
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Wie die Stadt Sursee informiert, gilt in den Sommermonaten in der Altstadt vom 6. Mai bis zum 1. Oktober 2023 ein zeitlich befristetes Fahrverbot.

Die Altstadt der Gemeinde Sursee.
Die Altstadt der Gemeinde Sursee. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Das zeitlich befristete Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder gilt jeweils von Samstag ab 17.30 Uhr bis Montag um 6 Uhr.

Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind Busse im Linienverkehr, Taxis und Fahrten mit Spezialbewilligungen (Fahrberechtigungen).

Das Parkregime innerhalb der gesamten Zone 24 Altstadt basiert auf den Bestimmungen im Reglement über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee.

Parkverbot auf mehreren Parkplätzen

Zusätzlich gilt während des Wochenend-Fahrverbots vom Samstag, 6. Mai, bis Sonntag, 1. Oktober 2023, ein generelles Parkverbot auf den Parkplätzen in der Oberstadt, beim Rathausplatz und der Unterstadt (ohne Judenplatz) jeweils vom Samstag ab 17.30 Uhr bis am Montag um 6 Uhr.

Somit dürfen auch Inhaber von Parkbewilligungen «Altstadt» (Dauerparkierkarten) diese Parkplätze während dieser Zeitspanne nicht nutzen.

Die bereits ausgestellten Fahrberechtigungen (Spezialbewilligungen) sind weiterhin gültig und müssen nicht erneuert werden.

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