Die Gemeinde Thalwil führt das eSteuerkonto ein
Wie die Gemeinde Thalwil mitteilt, bietet sie ab sofort mit dem eSteuerkonto einen neuen eService an, der Einsicht in das persönliche Steuerkonto gewährt.

Mit dem eSteuerkonto führt die Gemeinde einen Online-Dienst ein, mit welchem Thalwiler Steuerpflichtige die Übersicht über die eigenen Steuern behalten.
Das eSteuerkonto ist in die Gemeindewebsite integriert und kann nach erfolgter Registrierung auf der Gemeindewebseite eingesehen werden.
Das eSteuerkonto deckt die Übersicht über alle Steuerkonten, die Übersicht der erhaltenen Rechnungen und einbezahlten Beträge, die Saldoübersicht der entsprechenden Steuerjahre, das Aufbereiten von Informationen für Einzahlungen via eBanking, den Abo-Dienst zum jährlichen Erhalten einer gewissen Anzahl von Einzahlungsscheinen zur Bezahlung der provisorischen Rechnung und die die Erfassung des Auszahlungskontos für Guthaben ab.
Wer kann den Dienst nutzen?
Das eSteuerkonto steht allen in Thalwil steuerpflichtigen Einwohner (natürliche Personen) zur Verfügung.
Grundlage für die Nutzung der Online-Dienste der Gemeinde ist ein persönliches Benutzerkonto.
Ein solches kann auf der Gemeindewebseite unter Angabe einer E-Mail-Adresse und Definition eines persönlichen Passworts eingerichtet werden.
Das Benutzerkonto kann auch für andere Dienstleistungen wie beispielsweise die Verwaltung von E-Mail-Diensten, Raumreservationen und Zählerstandserfassungen von Gas oder Wasser genutzt werden.
Benötigte Informationen für das eSteuerkonto
Ist ein Benutzerkonto vorhanden, kann über die Gemeindewebseite der Zugriff auf das eSteuerkonto beantragt werden.
Dazu werden Name, eine E-Mail-Adresse, ein persönliches Passwort, eine Handynummer und die PID-Nummer (ersichtlich auf der Steuererklärung als Registrierungsnummer) benötigt.
Nach erfolgreicher Registrierung wird per Post ein Code zugesendet, mit welchem das eSteuerkonto aktiviert werden kann.
Welche Daten werden angezeigt?
Mit dem eSteuerkonto können die persönlichen Steuerdaten eingesehen werden. Es besteht kein Einsichtsrecht in Daten anderer Personen.
Das eSteuerkonto enthält keine Einkommens-, Vermögens- und Veranlagungsdaten.