Hunde sind bei den Einwohnerdiensten Ettingen anzumelden
Wie die Gemeinde Ettingen mitteilt, sind neue Hunde innert 14 Tagen bei der Verwaltung zu melden. Die Hundegebühr wird nach der Anmeldung in Rechnung gestellt.
Die Meldung eines neuen Hundes oder eines Umzugs mit einem Hund aus einer anderen Gemeinde muss innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten der Gemeindeverwaltung Ettingen erfolgen.
Für die Anmeldung wird ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular, das auf der Website der Gemeinde Ettingen verfügbar ist oder auf Anfrage bei den Einwohnerdiensten erhältlich ist.
Des Weiteren benötigt man einen Haftpflichtversicherungsnachweis mit einer Deckung von mindestens Franken 5'000'000 im Schadenfall sowie eine Spezialbewilligung, falls es sich um einen Listenhund handelt (das Bewilligungsgesuch erhält man von der Hundefachstelle Basel-Landschaft).
Ausserdem sind ein Kaufbeleg oder eine Übernahmebestätigung, das Impfbüchlein und ein Nachweis über die Bezahlung der Hundegebühr in einer anderen Gemeinde erforderlich.
Hundeanmeldung und Gebührenabwicklung
Nach Erhalt der Unterlagen werden die Hundehalter im Amicus (Hundedatenbank CH) registriert und die Angaben des Hundes werden im Hunderegister der Gemeinde Ettingen erfasst.
Die Hundedaten werden im Amicus direkt von Ihrem Tierarzt eingetragen.
Die jährliche Hundegebühr von 120 Franken (ab 1. Juli 60 Franken), inklusive einmaliger Einschreibegebühr von 20 Franken werden nach abgeschlossener Anmeldung in Rechnung gestellt.
Die Einwohnerdienste stehen für Fragen gerne zur Verfügung.