Kommunale Erlasse der Gemeinde Binningen
Der Einwohnerrat Binningen hat 2024 über mehrere Erlasse auf kommunaler Ebene befunden. Einige traten nun mit 2025 in Kraft und ein Reglement wurde aufgehoben.
Wie die Gemeinde Binningen berichtet, sind per 1. Januar 2025 verschiedene Änderungen bestehender Erlasse auf kommunaler Ebene in Kraft getreten. Ein Reglement wurde zudem aufgehoben.
Gemäss Beschluss des Einwohnerrates vom 28. August 2023 wird das Reglement über das Kabelnetz der Gemeinde Binningen vom 28. Juni 2021 per 1. Januar 2025 aufgehoben.
Der Einwohnerrat der Gemeinde Binningen hat an seiner Sitzung vom 17. Juni 2024 die Teilrevision des Reglements Binninger Fonds vom 8. Dezember 2014 beschlossen.
Mit Verfügung vom 11. September 2024 wurden die teilrevidierten Bestimmungen des vorgenannten Erlasses durch die Finanz- und Kirchendirektion genehmigt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Änderungen Gemeindeordnung und Finanzreglement
Anlässlich der kommunalen Volksabstimmung vom 24. November 2024 haben die Binninger Stimmberechtigten die Teilrevision der Gemeindeordnung der Gemeinde Binningen vom 23. August 1999 angenommen.
Die geänderten Bestimmungen sind – unter Vorbehalt der Genehmigung des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft – per 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Die Änderungen in der Gemeindeordnung betreffend die Grundsätze der Haushaltführung bedingen auch Anpassungen im Finanzreglement der Gemeinde Binningen vom 19. Februar 2001.
Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2024 die Teilrevision des Finanzreglements genehmigt und die Inkraftsetzung des teilrevidierten Erlasses per 1. Januar 2025 beschlossen.