Thun startet 2025 mit neuer baurechtlicher Grundordnung
Die Stadt Thun setzt die grössten Teile der Ortsplanungsrevision im Februar 2025 um. Damit wird die Grundlage für eine qualitätsvolle Weiterentwicklung gelegt.
Ein Meilenstein für die attraktive Weiterentwicklung von Thun: Der Thuner Gemeinderat setzt die grössten Teile der neuen baurechtlichen Grundordnung per 1. Februar 2025 um, teilt die Stadt Thun mit. Die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) hat dafür grünes Licht gegeben.
Ende 2022 hatte der Stadtrat die Ortsplanungsrevision (OPR) einstimmig beschlossen. Im Juli 2024 genehmigte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die OPR und wies sämtliche noch hängigen Einsprachen ab. Dagegen gingen bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) des Kantons Bern zwei Beschwerden ein: Sie betreffen die Regelungen über den gemeinnützigen Wohnungsbau und den Arealbonus.
Die DIJ hat nun verfügt, dass die Ortplanungsrevision rechtsgültig ist und umgesetzt werden kann, soweit sie nicht die Regelungen der eingegangenen Beschwerden betrifft.
Inkraftsetzung per 1. Februar 2025
Die Verfügung der DIJ löste eine 30-tägige Beschwerdefrist aus, die nun abgelaufen ist. Die unbestrittenen Teile der OPR und damit der allergrösste Teil der neuen baurechtlichen Grundordnung 2022 werden per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt.
«Damit macht die Stadt einen grossen Schritt, ich freue mich sehr über diesen Meilenstein», sagt Stadtpräsident Raphael Lanz. «Mit der OPR haben wir Planungssicherheit und neue Möglichkeiten für Bauwillige.»
Qualitätsvolle Innenentwicklung
Die neue baurechtliche Grundordnung ermöglicht die Realisierung von attraktivem, dringend benötigtem Wohnraum und zusätzlichen Arbeitsangeboten. Sie schafft Planungssicherheit und neue Möglichkeiten für Bauwillige.
Die OPR stärkt die bestehenden Qualitäten und historischen Identitäten und insbesondere die wertvollen Landschaften und Grünflächenanteile.
Umfassender Planungs- und Beteiligungsprozess
Die Inkraftsetzung der grössten Teile der OPR per 1. Februar 2025 ist ein Meilenstein. Am 17. September 2017 hatte der Stadtrat den Kredit für die OPR einstimmig gutgeheissen.
In den darauffolgenden Jahren wurde mit dem Stadtentwicklungskonzept STEK 2035 die strategische Grundlage für eine qualitätvolle Weiterentwicklung Thuns und damit auch für die OPR erarbeitet und anschliessend in der neuen Grundordnung verankert.
Mittels vielfältiger Beteiligungsformate – unter anderem Ausstellungen, Stadtspaziergänge, Umfragen, Informationsanlässe, Mitwirkung und Auflage – wurden Bevölkerung, Interessenvertretende und die Politik immer wieder in die Erarbeitung der OPR einbezogen. Das Resultat ist eine ausgewogene und breit abgestützte Grundlage für die qualitative Weiterentwicklung und damit die Sicherstellung der hohen Lebensqualität der Stadt Thun.
Beurteilung von Baugesuchen bis zum Inkrafttreten
Bis zum Inkrafttreten der OPR am 1. Februar 2025 gilt für Bauvorhaben weiterhin die Vorwirkung des neuen Reglements. Heute hängige oder vor dem 1. Februar 2025 eingereichte Baugesuche werden nach wie vor nach dem alten und dem neuen Reglement beurteilt.
Nach dem 1. Februar 2025 eingereichte Baugesuche werden ausschliesslich nach neuem Recht beurteilt.