Weniger Verstösse beim Alkoholverkauf an Jugendliche in Thun
Regelmässige Alkohol- und Tabaktestkäufe sind ein probates Mittel zur Kontrolle der Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabakwaren und zur Sensibilisierung des Verkaufspersonals.
Auch im Jahr 2022 nahmen die Gemeinden Thun, Heimberg, Spiez, Steffisburg, Uetendorf und Uttigen Testkäufe vor, meist gemeinsam mit dem Blauen Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.
Die Anzahl der Testkäufe wurde nach der Pandemie wieder erhöht. Die Zahl der Verstösse nahm im Vergleich zum Vorjahr ab und liegt im mehrjährigen Durchschnitt.
Jeder sechste Betrieb hält sich nicht ans Gesetz
2022 wurden insgesamt 87 Testkäufe in Restaurants, im Detailhandel und bei Lieferdiensten gemacht.
Unrechtmässige Verkäufe gab es in 15 Fällen. Damit liegt die Verstossquote bei 17 Prozent (2021: 30 Prozent, 2020: 20 Prozent, 2019: 10 Prozent, 2018: 22 Prozent, 2017: 13 Prozent, 2016: 20 Prozent).
In Restaurants und Imbissbuden waren drei Verstösse bei 23 Testkäufen zu verzeichnen (13 Prozent).
Bei 64 Testkäufen in Supermärkten, Tankstellenshops oder Kiosken gab es zwölf unrechtmässige Verkäufe (19 Prozent).
Testkäufe werden weitergeführt
Um die Betriebe regelmässig zu kontrollieren und die Jugendlichen zu schützen, hält die Kooperation der Gemeinden aus der Agglomeration Thun weiterhin an den Testkäufen fest.
Die jugendlichen Testkäufer werden jeweils durch Verwaltungspersonal sowie Jugendarbeiter geschult und begleitet.
Bei den fehlbaren Betrieben entscheidet das Regierungsstatthalteramt über verwaltungsrechtliche Massnahmen.
In der Regel wird beim ersten Fehlverhalten eine Verwarnung ausgesprochen. Bei erneuten Verstössen können Verkaufsverbote für Alkohol oder Tabak von bis zu drei Monaten verfügt oder die Alkoholverkaufsbewilligung entzogen werden.
Schulung von Personal
Zudem müssen die Betriebe ihre Jugendschutzkonzepte überarbeiten und das Personal schulen.
Wegen mehrfacher Verstösse in den letzten Jahren entzog das Regierungsstatthalteramt einem Betrieb in Thun die Bewilligung für den Verkauf von Alkohol.
Diesem Betrieb wurde auch ein dreimonatiges Verkaufsverbot von Tabakwaren verfügt.