Schwerzenbach

Schwerzenbach fordert Versorgertaxen vom Kanton zurück

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Greifensee,

Wie die Gemeinde Schwerzenbach angibt, werden bezahlte Heimkosten für fremdplatzierte Kinder und Jugendliche beim Kanton Zürich für mehrere Jahre reklamiert.

Die Gemeindeverwaltung Schwerzenbach.
Die Gemeindeverwaltung Schwerzenbach. - Nau.ch / Manuel Walser

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat mit Urteil vom 18. November 2015 entschieden, dass bei Platzierung von Kindern und Jugendlichen in einem ausserkantonalen Heim die Versorgertaxen (Heimkosten für fremdplatzierte Kinder und Jugendliche) nicht von der Wohngemeinde, sondern vollumfänglich vom Kanton Zürich übernommen werden müssen.

Sodann ist das Bundesgericht mit Urteil vom 17. Juni 2016 zum Schluss gekommen, dass die Versorgertaxen auch bei innerkantonalen Platzierungen vom Kanton Zürich getragen werden müssen.

Die Gemeinden im Kanton Zürich sahen sich daher in der Pflicht, die bereits bezahlten Versorgertaxen vom Kanton Zürich zurückzufordern.

Entscheidung in dritter Instanz

Die Gemeinden Regensdorf und Erlenbach haben sich in der Folge in Absprache mit dem Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich (GPV) bereit erklärt, im Sinne eines Pilotverfahrens zwei parallel geführte Gerichtsverfahren gegen den Kanton Zürich zu führen und die bezahlten Versorgertaxen vom Kanton Zürich zurückzufordern.

In dritter Instanz hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Begehren der Gemeinden Regensdorf und Erlenbach mit jeweiligem Urteil vom 28. März 2022 vollumfänglich gutgeheissen.

Die vom Kanton geltend gemachten Einwände gegen die erhobenen Klagen wies das Verwaltungsgericht entsprechend in vollem Umfang ab.

Rückforderung bereits bezahlter Versorgertaxen

Gegenstand der Rückforderung sind Versorgertaxen für Aufenthalte in beitragsberechtigten Zürcher Kinder- und Jugendheimen und in ausserkantonalen IVSE-anerkannten (IVSE steht für Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen) Kinder- und Jugendheimen, welche die Gemeinden gestützt auf die bisherige, inzwischen aufgehobene Jugendheimgesetzgebung geleistet haben (Kosten für Platzierungen in Schulheimen gestützt auf die Volksschulgesetzgebung sind von der Rückforderung ausgeschlossen).

Die von der Gemeinde Schwerzenbach bezahlten Versorgertaxen für anerkannte inner- und ausserkantonale Kinder- und Jugendheime werden von der Abteilung Soziales für die Zeit von April 2006 bis Dezember 2017 auf rund 800'000 Franken (Bruttoaufwand exklusive Einnahmen) sowie für die Zeit von 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021 auf rund 1'100'000 Franken (Bruttoaufwand exklusive Einnahmen) geschätzt.

Die Abteilung Soziales wird die Rückforderung der Versorgertaxen beim Kanton Zürich für die Zeit vom April 2006 bis Dezember 2017 nach teilpauschalierter Rückforderung und für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021 nach effektiver Rückforderung vornehmen.

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