Volketswil erinnert an Anspruch auf Prämienverbilligung
Wie die Gemeinde Volketswil informiert, läuft die Chance auf Prämienverbilligung am 31. März 2022 ab.

Die Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA) erinnert freundlich daran, dass man seinen Anspruch auf Prämienverbilligung unbedingt prüfen sollte – auch wenn jemand 2021 keine solche bezogen hat.
Die Situation: Der Kanton Zürich hat für das Jahr 2021 ein komplett neues Prämienverbilligungssystem eingeführt. Für die Prämienverbilligung 2021 musste erstmals ein längeres Formular ausgefüllt werden. Bis Ende Februar 2022 sind weniger Anträge eingereicht worden als in den Vorjahren.
Rückwirkender Antrag 2021: Wer ist angesprochen?
Die SVA Zürich hatte die möglichen Anspruchsberechtigten im Frühling 2020 ermittelt, aufgrund der damals aktuellsten Steuerfaktoren. Seither kann sich die finanzielle Situation verbessert haben, oder – und darum geht es bei der Prämienverbilligung – das Budget ist knapper geworden.
Mögliche Gründe sind: Trennung, Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Todesfall. Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis, doch sind damit Kosten verbunden. Der Fall ist recht häufig, dass die Eltern selber keinen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, wohl aber ihre minderjährigen Kinder.
Den Online-Rechner und das Antragsformular findet man auf der Webseite der SVA Zürich.