Volketswil

Volketswil führt die Notar Erneuerungswahl durch

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Greifensee,

Wie die Gemeinde Volketswil berichtet, können bis zum 17. November 2021 die Wahlvorschläge für die Notar Erneuerungswahl 2022 bis 2026 eingereicht werden.

Gemeindezentrum Volketswil
Das Gemeindezentrum von Volketswil. - Nau.ch / Manuel Walser

Der Stadtrat Dübendorf als kreiswahlleitende Behörde ordnet den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl 2022 bis 2026 des Notars des Notariatskreises Dübendorf auf Sonntag, 27. März 2022, an. In Anwendung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind Wahlvorschläge bis spätestens am 17. November 2021 einzureichen an die Stadtverwaltung Dübendorf. Formulare für Wahlvorschläge können bei sämtlichen Gemeinde- resp. Stadtverwaltungen des Wahlkreises sowie auf der Internetseite der Gemeinde Dübendorf bezogen werden.

Stimmberechtigte Personen mit Wahlfähigkeitszeugniss können sich als Kandidat aufstellen

Wählbar gemäss des Notariatsgesetzes ist jede stimmberechtigte Person, die im Besitze des Wahlfähigkeitszeugnisses ist. Der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt werden

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Die Voraussetzungen für eine stille Wahl müssen erfüllt werden

Der Stadtrat Dübendorf als kreiswahlleitende Behörde erklärt die Vorgeschlagene oder den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln und einem Beiblatt durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

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