Zermatt

In Zermatt entsteht die «grösste Begegnungszone der Schweiz»

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Region Visp,

Wie die Gemeinde Zermatt informiert, verbessert die Errichtung einer Begegnungszone das Potenzial zum Fussverkehr.

Der Bahnhofplatz in Zermatt mit einem Elektro-Taxi.
Der Bahnhofplatz in Zermatt mit einem Elektro-Taxi. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Zermatts Attraktivität für Bewohner und Gäste beruht wesentlich auf dem klaren Bekenntnis zum Fussverkehr.

Die Einwohnergemeinde ist bestrebt, dieses Potenzial weiter zu verbessern. Ein wirksames Instrument dazu ist die Errichtung einer Begegnungszone in Zermatt.

Die Bevölkerung wurde an einer Informations- und Mitwirkungsveranstaltung am 6. Oktober 2022 in der Triftbachhalle über die laufenden Planungen zum Bahnhof MGB, zur Grüebe mit der Güterlogistik und zum Innerortsverkehr ins Bild gesetzt.

Online-Befragung «Begegnungszone und Parkierung Zermatt»

In diesem Rahmen wurden auch die Begegnungszone und unterschiedliche Parkierungsregelungen zur Diskussion gestellt.

Die ab dem 8. Oktober 2022 zugängliche Online-Befragung «Begegnungszone und Parkierung Zermatt» soll die öffentliche Meinung und die Umsetzbarkeit einer Begegnungszone zur einheitlichen Regelung des Verkehrs im Ort erheben.

Zudem werden Einschätzungen zu den verschiedenen Parkierungsregelungen erfragt.

Detaillierte Informationen zur Begegnungszone und zur Umfrage ist auf der Webseite der Gemeinde ersichtlich.

Die Begegnungszone als Plus für Zermatt

Die erwarteten Vorteile dieser «grössten Begegnungszone der Schweiz» sind einerseits eine Vereinheitlichung der Verkehrsregeln und damit eine bedeutende Reduktion der Verkehrsbeschilderungen im Ort.

Zudem kann über eine verbesserte Regelung der Parkierung eine Aufwertung des Ortes stattfinden.

Die Vorgaben der Begegnungszonen würden zu klareren Vortrittsregelungen führen und die Signalisation langfristig erheblich vereinfachen.

Somit könnte die Attraktivität Zermatts auch für Gäste weiter verbessert werden. Wichtige Vorgaben wie etwa die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 Kilometer pro Stunde entsprechen bereits dem aktuell geltenden Verkehrsreglement.

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