Zermatt behält Bewilligungen für Aussenbeschallungen bei
Wie die Gemeinde Zermatt mitteilt, werden die Aussenbeschallungsbewilligungen für die letzte Wintersaison automatisch für die Wintersaison 2023/2024 übernommen.
Für den Winter 2022/2023 und den Sommer 2023 hat die EWG den gesuchstellenden Betrieben Bewilligungen für die Musikberieselung im Aussenbereich erteilt.
Für den Winter 2023/2024 hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 28. September 2023 beschlossen, die Bewilligungen, welche der Gemeinderat für die letzte Wintersaison 2022/2023 erteilt hat, automatisch für die Wintersaison 2023/2024 vom 1. November 2023 bis 30. April 2024 mit den gleichen Bedingungen und Auflagen zu übernehmen.
Betriebe, welche bereits eine Aussenbeschallungsbewilligung für den Winter 2022/2023 erhalten haben, brauchen somit nichts zu unternehmen.
Der Gemeinderat behandelt neue Gesuche
Betriebe, welche lediglich eine Bewilligung für den Sommer 2023 erhalten haben oder jene Betriebe, die eine neue Bewilligung/Änderung beantragen müssen/wollen, werden gebeten, bis zum 18. Oktober 2023 das Gesuch auszufüllen.
Die Gesuche werden anschliessend durch den Gemeinderat behandelt.
Es ist möglich, dass die Handhabung der Aussenbeschallung in Zukunft angepasst wird, da die Koexistenz von Ruhesuchenden, Anwohnern und Partygängern die EWG immer wieder vor Herausforderungen stellt.
Bis dahin gelten weiterhin die vom Gemeinderat festgelegten Zeiten.