Kommunale Bürgerrechtsgebühren in Zell ZH werden angepasst
Am 1. Januar 2018 traten das eidgenössische Bürgerrechtsgesetz (BüG) vom 20. Juni 2014 und die eidgenössische Bürgerrechtsverordnung (BüV) vom 17. Juni 2016 in Kraft.
Dies hat zur Folge, dass die kantonalen Bestimmungen an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben angepasst werden müssen.
Die Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV) ist nun zwischenzeitlich an das totalrevidierte kantonale Bürgerrechtsgesetz (KBüG) vom 15. November 2021, welches an der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 angenommen wurde, angepasst worden und wurde vom Regierungsrat an seiner Sitzung vom 29. März 2023 erlassen.
Die kommunalen Gebühren werden angepasst
Die KBüV wird zeitgleich mit dem KBüG per 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt und die bisherigen kantonalen Bürgerrechtserlasse werden aufgehoben.
Da die Totalrevision der kantonalen Bürgerrechtserlasse auch Änderungen der Gebühren mit sich bringt, sind anlässlich der Inkraftsetzung per 1. Juli 2023 auch die kommunalen Gebühren anzupassen.
Diese hat der Gemeinderat Zell mit Beschluss Nummer 2023-76 an seiner Sitzung vom 11. Mai 2023 festgesetzt.
Der Gemeinderatsbeschluss wird ab dem Publikationszeitpunkt während der dreissigtägigen Rekursfrist bei der Gemeinderatskanzlei Zell oder auf der Webseite der Gemeinde öffentlich aufliegen.