Wald ZH erinnert Einwohner an die Meldepflicht von Hunden
Wie die Gemeinde Wald ZH mitteilt, sind alle Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeindeverwaltung und bei der Hundedatenbank Amicus anzumelden.
Alle Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeindeverwaltung und bei der Hundedatenbank Amicus anzumelden.
Für die Hunde, welche mindestens drei Monate alt sind, wird die jährliche Hundesteuer von der Gemeindeverwaltung erhoben. Die Höhe der jährlichen Abgabe beträgt 150 Franken.
Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni oder wurde er nach diesem Zeitpunkt in den Kanton eingeführt, so ermässigt sich die Abgabe auf die Hälfte.
Ein Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Allfällige Änderungen (neuer Hund, Zweithund, Tod, Abgabe des Hundes) sind innert zehn Tagen bei der Gemeindeverwaltung und bei Amicus zu melden.
Jeder Hund muss spätestens im Alter von drei Monaten oder vor der Abgabe aus der Geburtsstätte mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Halter müssen für Hunde jeglicher Grösse und Rasse eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens ein Millionen Franken abschliessen, welche auch die Hundehaltung einschliesst.
Ein Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung muss vorgewiesen werden können.
Hundeausbildung für grosse oder massige Hunde
Für grosse oder massige Hunde (Rassentypenliste I), welche nach dem 31. Dezember 2010 geboren wurden, ist im Kanton Zürich eine praktische Hundeausbildung vorgeschrieben.
Bei Unterlassen der administrativen Pflichten muss der Hundehalter mit zusätzlichen Verwaltungsgebühren und Bussen rechnen.
Im Weiteren wird auf das Hundegesetz vom 14. April 2008 und die Hundeverordnung vom 25. November 2009 verwiesen.