Wildberg wählt ein Ersatzmitglied des Gemeinderats
Wie die Gemeinde Wildberg informiert, wird am 27. November 2022 ein Ersatzmitglied des Gemeinderats an der Urne gewählt. Wahlvorschläge werden entgegengenommen.
Der Gemeinderat Wildberg ordnet den ersten Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für die Amtsdauer 2022 bis 2026 für den 27. November 2022 an. Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung sind die Mitglieder des Gemeinderates an der Urne zu wählen.
In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 7. September 2022 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Wildberg, Luegetenstrasse 3, 8489 Wildberg, einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Wann sind die Wahlvorschläge offiziell?
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Wildberg, Luegetenstrasse 3, 8489 Wildberg, erhältlich oder können auf der Webseite der Gemeinde Wildberg heruntergeladen werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.