Zell ZH: Rekursmöglichkeit für revidierten Gebührentarif
Wie die Gemeinde Zell ZH meldet, tritt der überarbeitete Gebührentarif ab 1. Januar 2024 in Kraft. Die Rekursfrist beträgt 30 Tage ab der Veröffentlichung.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 26. Oktober 2023 mit Wirkung per 1. Januar 2024 den Gebührentarif revidiert.
Der Gemeinderatsbeschluss und der dazugehörige Erlass können während der Öffnungszeiten bei der Gemeinderatskanzlei oder auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.
Rekursverfahren beim Bezirksrat Winterthur
Gegen den Gemeinderatsbeschluss kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8 in Winterthur, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit möglich beizulegen.
Materielle und formelle Entscheide des Bezirksrats sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.