Neues Förderprogramm für nachhaltige Projekte in Bischofszell
Wie die Stadt Bischofszell berichtet, möchte der Stadtrat im Rahmen seiner Bestrebungen für einen nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen und als Teil eines Massnahmepaketes seiner Energiestrategie, ein «Förderprogramm Umwelt und Energie» einführen. Die interessierte Bevölkerung ist eingeladen, sich am Vernehmlassungsverfahren zu beteiligen.
Als einer seiner Leitsätze hält der Stadtrat in seiner Legislaturplanung fest, den Umwelt- und Klimaschutz zu fördern und sich für eine nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Unter diesem Credo möchte der Stadtrat künftig jährlich insgesamt zwischen 10'000 und 25'000 Franken in einen Umweltfonds einzahlen.
Der Fondsbestand darf maximal 100'000 Franken betragen. Daraus sollen der Bevölkerung Beiträge für definierte, nachhaltige Massnahmen zur Verfügung gestellt werden, die dem Umweltschutz und der Energieeffizienz dienen. Gefördert werden sollen nur Massnahmen, die nicht bereits im kantonalen Förderprogramm enthalten sind.
Dazu gehören unter anderem Beiträge an den Ersatz von fossil betriebenen Warmwasserspeichern, die Umstellung auf eine biodiverse Gartengestaltung oder an die Neuanschaffung eines Lastenvelos. Die Fördermassnahmen sollen je zur Hälfte aus allgemeinen Steuermitteln und der Spezialfinanzierung «Parkplatzbewirtschaftung» finanziert werden.
Vernehmlassung zum Reglement
Grundlage für das Förderprogramm ist ein entsprechendes Reglement, welches der Stadtrat an einer Gemeindeversammlung im kommenden Jahr zur Abstimmung bringen möchte. Im Anhang zum Reglement sind die geförderten Massnahmen im Einzelnen aufgeführt. Gleichzeitig sollen die Ausführungsbestimmungen zum Parkierungsreglement dahingehend ergänzt werden, dass Mittel aus der Spezialfinanzierung Parkplatzbewirtschaftung für den Umweltfonds verwendet werden dürfen.
Vorgängig dazu ist die interessierte Bevölkerung ab sofort eingeladen, sich zum Vorhaben im Allgemeinen und zum neuen Reglement im Speziellen zu äussern. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. Februar 2025. Stellungnahmen können per E-Mail oder schriftlich an den Stadtrat gerichtet werden.