Bischofszell plant die Einführung von Tempo-30-Zonen in weiteren Wohngebieten, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Aufenthaltsqualität zu verbessern.
Der Bogenturm in Bischofzell.
Der Bogenturm in Bischofzell. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Wie die Stadt Bischofszell informiert, möchte der Stadtrat auf weiteren Quartierstrassenabschnitten Tempo-30-Zonen einführen. Die Planunterlagen können bei der Bauverwaltung eingesehen werden.

Bereits seit einigen Jahren gilt in den meisten Wohnquartieren eine Tempo-Beschränkung von 30 Stundenkilometer. Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wurde im Teilrichtplan Verkehr als Massnahme definiert, dass die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in sämtlichen Wohngebieten gefördert werden soll.

Bischofszell erweitert Tempo-30-Zonen

Die Tempobeschränkungen sollen zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit führen und die Wohn- und Aufenthaltsqualität in den Quartieren steigern. In Zusammenarbeit mit dem Verkehrsingenieurbüro widmer ag, Frauenfeld, hat der Stadtrat aufgrund verschiedener Kriterien weitere Abschnitte definiert, für welche Tempo-30-Zonen sinnvoll sind.

Es handelt sich dabei um sogenannte «nicht verkehrsorientierte Strassenabschnitte». Damit einhergehen sollen teilweise weitere verkehrsberuhigende Massnahmen wie zum Beispiel bauliche Elemente. In einem nächsten Schritt wird zudem für die Altstadt die Einführung von Begegnungszonen geprüft, dies auf Wunsch des Quartiervereins.

Einwendungsverfahren ab dem 25. Oktober

Die Situations- und Signalisationspläne für die Verkehrsanordnungen können ab dem 25. Oktober 2024 für 20 Tage bei der Bauverwaltung, Kornhalle an der Bahnhofstrasse in Bischofszell eingesehen werden. Innerhalb dieser Zeit können schriftliche Einwendungen gegen die Massnahmen beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau eingereicht werden. Im Anschluss erfolgt das baurechtliche Auflagenverfahren.

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