Bedingtes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe in Schötz
Wie die Gemeinde Schötz mitteilt, gilt ab 24. März 2022 ein bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe.
Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter erhöht. Ab Donnerstag, 24. März 2022, gilt in Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen sowie dem Feuerwehrinspektorat Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern Gefahrenbeurteilung 3: erheblich.
Die Massnahme: Bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe, Feuer nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert. Ein totales Feuerverbot ist somit noch nicht in Kraft.
Weitere Informationen zur Waldbrandgefahreneinschätzung und Verhaltensregeln sind auf der Webseite lawa Luzern oder der Gemeindewebseite zu finden.