Bei der Kirche Egolzwil–Wauwil wurde ein Parkverbot erlassen
Bei der Kirche Egolzwil-Wauwil wurde vermehrt festgestellt, dass Motorfahrzeuge auf den offiziellen Veloparkplätzen oberhalb des Trottoirs parkierten. Durch teilweise unmögliche Parkvarianten gab es öfter Situationen, welche die Zufahrt für den Leichenwagen verhinderten.
Da sowohl das Abstellen von Motorfahrzeugen auf dem Veloparkplatz als auch ein Retourfahren in die Kantonsstrasse nicht zulässig sind, wurde der Beschluss gefasst, ein Parkverbot auf dem ganzen Platz zu erlassen.
Die Verkehrsanordnung wurde am 4. Juni 2022 publiziert. Gegen die Verfügung wurde innerhalb der 30-tägigen Einsprachefrist keine Beschwerde eingereicht. Die Verkehrsanordnung ist in Rechtskraft erwachsen und gilt ab sofort.
Auf das Parkverbot wird mit entsprechenden Verkehrsschildern hingewiesen. Für Besucher des Friedhofs Egolzwil-Wauwil stehen oberhalb des Pfarrhauses öffentliche Parkplätze zur Verfügung.