Freiheitsstrafen für Luzerner Bauernpaar wegen Tierquälerei
Das Bezirksgericht Willisau hat ein Bauernehepaar der Tierquälerei für schuldig befunden. Der Bauer wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt, die Bäuerin zu einer bedingten Freiheitsstrafe. Dazu kommen Bussen von total 55'000 Franken.
Gemäss einer Mitteilung des Gerichts wurde der Mann zu 20 Monaten verurteilt, wovon 6 Monate unbedingt zu vollziehen sind. Dazu kommt eine Geldstrafe von 2400 Franken und eine Busse von 35'000 Franken. Die Bäuerin wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt sowie zu einer Busse von 20'000 Franken. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, die Beschuldigten haben Berufung angemeldet.
Das Ehepaar hielt im Kanton Luzern auf acht Betrieben Rinder. Sie beschäftigten 14 Mitarbeiter ohne landwirtschaftliche Ausbildung. Bei Kontrollen 2017 wurden diverse Mängel festgestellt, die Tiere wurden nur unzureichend gepflegt, etliche waren krank und gingen lahm.