Eklat bei FC Winterthur gegen Servette: Pyro-Werfer (26) angeklagt!
Im Cup beim Duell FC Winterthur – Servette warf ein 26-Jähriger eine brennende Pyro in die Zuschauer. Nun wird er wegen versuchter Körperverletzung angeklagt.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Cupspiel in Winterthur ZH gegen Servette kam es im April 2024 zum Eklat.
- Einer der Gästefans warf eine Pyrofackel in den Zuschauerbereich.
- Nun wurde der 26-jährige Verdächtige wegen versuchter Körperverletzung angeklagt.
Am 28. April 2024 kam es nach dem Cupspiel FC Winterthur – Servette FC im Stadion Schützenwiese zu Angriffen mit Pyrofackeln auf Zuschauerinnen und Zuschauer.
Dabei wurden mehrere Personen leicht verletzt. Nach intensiven Ermittlungen konnte die Polizei wenige Tage später einen 26-jährigen Schweizer als Tatverdächtigen identifizieren und in Genf verhaften.
Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat ihre Untersuchungen abgeschlossen und Mitte März 2025 beim Bezirksgericht Winterthur Anklage gegen den Beschuldigten erhoben.
Vom Spielfeld die brennende Pyrofackel geworfen
Ihm werden versuchte schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung, mehrfacher Landfriedensbruch, mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz sowie weitere Straftaten zur Last gelegt.

Laut Anklage überwand der Mann nach Abpfiff des besagten Fussballspiels die Umzäunung des Gästesektors, betrat das Spielfeld und warf von dort aus gezielt eine brennende Pyrofackel in Richtung der Zuschauerränge.
Zu diesem Zeitpunkt standen dort zahlreiche Personen, darunter Frauen und Kinder, dicht gedrängt beieinander. Die brennende Fackel durch-schlug ein Fangnetz und verletzte mehrere Menschen leicht.
Gewaltbereiter Mob prügelte sich mit Sicherheitskräften
Zudem soll der Beschuldigte sich im Stadion und später am Bahnhof Winterthur als Teil eines gewaltbereiten Mobs an Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften beteiligt und dabei verschiedene Straftaten begangen haben.

Mit der Anklageerhebung liegt die Verfahrens- und Kommunikationshoheit nun beim zu-ständigen Gericht. Die Staatsanwaltschaft beantwortet daher keine weiteren Fragen über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Beschuldigten wie immer die Unschuldsvermutung.
Weiterer Tatverdächtiger identifiziert
Im Zusammenhang mit Fackelwürfen beim besagten Fussballspiel Ende April 2024 in Winterthur konnte die Polizei einen weiteren Tatverdächtigen identifizieren und verhaften.
Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich führt ein separates Verfahren gegen einen zur Tatzeit 20-jährigen Schweizer wegen versuchter schwerer Körperverletzung.
Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Auch in diesem Verfahren gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.