Jährliche Hundetaxe in Sarmenstorf bleibt unverändert

Gemeinde Sarmenstorf
Gemeinde Sarmenstorf

Wohlen,

Wie die Gemeinde Sarmenstorf berichtet, erhalten alle Hundehalter im Mai 2024 die Rechnung für die Hundetaxe. Die Gebühr bleibt bei 120 Franken jährlich.

Landschaftsaufnahme bei Sarmenstorf.
Landschaftsaufnahme bei Sarmenstorf. - Nau.ch / jpix.ch

Im Mai wird die Hundetaxe fällig, welche der Wohngemeinde jährlich zu entrichten ist.

Die Höhe der Taxe bleibt unverändert und beträgt im Kanton Aargau 120 Franken pro Hund. Die Rechnungen werden im Mai den Hundehaltenden zugestellt.

Bei Zuzug in die Wohngemeinde oder bei Neuanschaffung eines Hundes muss dieser innert zehn Tagen bei der Einwohnerkontrolle angemeldet werden.

Bei der Anmeldung sind eine Kopie des Heimtierausweises/Impfbüchleins (ausgestellt durch Amicus) sowie die Haltebewilligung, sofern eine nötig ist, abzugeben.

Änderungen sind mitzuteilen

Für Rassetypen, welche als «Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial» eingestuft werden, muss beim kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden.

Alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) sind der Einwohnerkontrolle innert zehn Tagen zu melden.

Für den Eintrag in die Hundedatenbank Amicus ist der Hundehalter zuständig.

Bei Zuzug aus einem anderen Kanton wird die Hundetaxe für den Kanton Aargau fällig. Dies, obwohl die Taxe am vorherigen Wohnort bereits bezahlt wurde.

Anmeldung bei Amicus

Hunde, welche im Amicus noch nicht registriert wurden, sind unverzüglich via Tierarzt anzumelden.

Ersthundehalter melden sich vorgängig bei der Einwohnerkontrolle, damit diese die Registrierung der Halter-Personalien im Amicus vornehmen können.

Die neu generierte Halter-ID ist danach dem Tierarzt anzugeben.

Meldung von Änderungen bis Ende April 2024

Damit der Aufwand für das Stornieren der Rechnungen möglichst gering gehalten werden kann, wird gebeten, den Tod oder die Abgabe des Hundes bis spätestens Ende April 2024 der Einwohnerkontrolle zu melden.

So kann vermieden werden, dass jemand fälschlicherweise eine Rechnung erhält, der gar keinen Hund mehr besitzt.

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