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Zofingenregio-Gemeinden wehren sich gegen Lidl-Pläne

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Zofingen,

Wie der Verband Zofingenregio mitteilt, hat das Verwaltungsgericht mehreren Gemeinden der Region die Legitimation für eine Beschwerde abgesprochen.

Blick über die Stadt Zofingen und die Jurakette.
Blick über die Stadt Zofingen und die Jurakette. - Nau.ch / Werner Rolli

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat den Zofingenregio-Gemeinden Brittnau, Murgenthal, Pfaffnau, Reiden, Roggliswil und Rothrist in seinem Urteil vom 24. April 2024 die Legitimation für eine Beschwerde gegen die Genehmigung der Zonenplanänderung Brunnmatt in Roggwil BE abgesprochen.

Dort plant Lidl ein neues Verteilzentrum. Nun ziehen die beiden hauptbetroffenen Gemeinden Murgenthal und Rothrist weiter ans Bundesgericht.

Das bernische Verwaltungsgericht begründet seinen Entscheid damit, dass die Aargauer und Luzerner Nachbargemeinden nicht genügend vom Projekt betroffen seien.

Lärmbelastung laut Gericht vernachlässigbar

Es verweist auf die schon heute sehr hohe Verkehrsdichte auf der Strecke zum Autobahnanschluss Rothrist, durch die der Lärm, den zusätzliche Lastwagen in Murgenthal und Rothrist machen würden, vernachlässigbar sei.

Zudem seien nur gemischt genutzte Zentren betroffen, wo die Lärmempfindlichkeit tiefer sei; die Wohngebiete seien weiter entfernt.

Auf der Achse zum Autobahnanschluss Reiden würden die Lastwagen über «siedlungsferne Strassen» fahren.

Schon deshalb sei die zusätzliche Lärmbelastung für die Gemeinden Brittnau, Pfaffnau, Reiden und Roggliswil vernachlässigbar.

Schwerverkehr in der Nacht würde sich mehr als verdoppeln

Für Max Schärer, Gemeindeammann von Murgenthal, ist das nicht nachvollziehbar: «Das Argument, dass es eh schon laut ist, finde ich zynisch.

Ausserdem würde sich der Schwerverkehr in der Nacht durch die Lidl-Lastwagen in Murgenthal mehr als verdoppeln.»

Vom Mehrverkehr betroffen wären dort rund 870 Einwohnende, davon 59 im Alterszentrum Moosmatt. Tagsüber kämen 75 Schüler im Schulhaus Friedau dazu.

Wohngebiete liegen an der betroffenen Strasse

In Rothrist sieht es ähnlich aus. Ralph Ehrismann, Gemeindeammann von Rothrist, meint: «Bei uns liegen an der betroffenen Strasse grosse Wohngebiete.

Insgesamt sind etwa 750 Personen in rund 330 Haushalten betroffen.

Mit den zukünftigen Entwicklungsschwerpunkten Areal Breiten, Areal Dörfli und Areal Bahnhof rechnen wir zusätzlich mit rund 320 Wohnungen und 500 bis 600 Einwohnern, die betroffen wären.

Ich sehe nicht, wieso wir nicht betroffen sein sollten.»

Grossteil der Bevölkerung von Auswirkungen betroffen

Zudem handele es sich in beiden Gemeinden bei den betroffenen Gebieten um Zentren, die von einem Grossteil der Bevölkerung regelmässig genutzt werden, erklären die beiden Gemeindeammänner.

Hier befinden sich mehrere Restaurants, Läden, Banken und Coiffeure, in Murgenthal auch die Gemeindeverwaltung, die Bibliothek und der Jugendtreff.

Auch wenn nicht die gesamte Bevölkerung unmittelbar an den betroffenen Strassen wohne, sei deshalb doch ein Grossteil der Bevölkerung von den Auswirkungen des Vorhabens in Roggwil im Alltag betroffen, argumentieren sie.

Auf inhaltliche Einwände wurde immer noch nicht eingegangen

Besonders stossend ist für die Gemeinden, dass die inhaltlichen Einwände, die sie seit Jahren gegen die Zonenplanänderung und das Lidl-Projekt vorbringen, vom bernischen Verwaltungsgericht gar nicht behandelt wurden – mit der Begründung, dass sie nicht zur Beschwerde legitimiert seien.

«Aufgrund des fehlenden Richtplanverfahrens wurde den Gemeinden von Anfang an die Möglichkeit der Mitsprache vorenthalten», meint Christiane Guyer, Präsidentin des Regionalverbands Zofingenregio, die die Beschwerden der Mitgliedsgemeinden koordiniert.

Legitimation abzusprechen ist nicht nachvollziehbar

Ihnen nun im Rahmen des Prozesses die Legitimation dazu abzusprechend, sei nicht nachvollziehbar – zumal die inzwischen durchgeführten raumplanerischen Abklärungen des Kantons Bern im Rahmen der Richtplananpassung ergeben hätten, dass am Standort Roggwil Logistik nur dann nachhaltig betrieben werden kann, wenn ein Grossteil der An- und Auslieferungen durch die Eisenbahn erfolgt.

Dass dies nun für das Lidl-Projekt nicht gelten solle, sei nicht akzeptabel.

«Wir erwarten, dass diese Erkenntnisse in die Planung zum Lidl-Verteilzentrum einfliessen und die Richtplanrelevanz des Projekts bestätigt wird », so Christiane Guyer.

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