Der Zurlaubenhof der Stadt Zug sucht Pioniere
Wie die Stadt Zug mitteilt, sucht sie mit Blick auf die Nutzung Interessierte, die sich mit einem Handwerk oder der Verarbeitung von Materialien auskennen.

Die Stadt Zug erarbeitet derzeit mit externer Unterstützung eine Nutzungsanalyse für die zukünftige Entwicklung des «Zurlaubenhofs». Dabei wird das Potenzial für eine öffentliche Nutzung des Zurlaubenhofs ausgelotet.
«Zur Vertiefung der Analyse und erster Nutzungsideen suchen wir nun Interessierte, die sich mit einem traditionellen oder spezifischen Handwerk oder der Verarbeitung von Materialien auskennen», sagt Stadtrat Urs Raschle, welcher die Projektgruppe leitet.
Diese Abklärungen erfolgen im Hinblick auf die mögliche Entwicklung des Zurlaubenhofs als Zentrum für lokales Handwerk und Kultur sowie die Vermittlung von Wissen zur Verarbeitung von Materialien.
Weitere Abklärungen betreffen die Bereiche Dienstleistungen und Gastronomie, Bildung sowie (Sozio-)Kultur.
Freiraum für Naherholung und Aufenthalt
Über das Ergebnis der Nutzungsanalyse wird der Stadtrat im Sommer 2024 befinden.
Unter Einbezug der Ideen aus Bevölkerung, Gesellschaft und Politik soll anschliessend ein Nutzungskonzept entstehen, das aufzeigt, welche Nutzungen unter Berücksichtigung der baulichen Substanz sowie des Denkmalschutzes umsetzungsfähig sind.
Dabei soll die Umnutzung ein breites öffentliches Interesse ansprechen und der Park als Freiraum für Naherholung und Aufenthalt dienen.
Für öffentliche Anlässe nutzbar
Der Zurlaubenhof ist ein barockes Herrschaftsgut und ein einzigartiges Baujuwel, das die Stadt Zug im Sommer 2022 von der Eigentümerfamilie erwerben konnte.
Am 19. Juni 2022 stimmten über 90 Prozent der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmberechtigten für den Erwerb der Liegenschaft für 65 Millionen Franken und für einen Rahmenkredit für wertvermehrende Instandsetzungen von fünf Millionen Franken.
Seither gehört der Zurlaubenhof der Bevölkerung von Zug.
Aktuell und bis Sommer des Jahres 2025 kann der Zurlaubenhof im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung durch die Stadt Zug maximal zwölfmal pro Jahr für öffentliche Anlässe genutzt werden.