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Kanton Zug: Grösserer Wohnsitzrayon für Zuger Polizei

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Region Zug,

Die Zuger Polizei will auch zukünftig attraktiv am Arbeitsplatz bleiben. Der Wohnsitzrayon für Korpsangehörige wird deshalb deutlich ausgedehnt.

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Das Logo der Zuger Polizei. (Symbolbild) - Kantonspolizei Zug

Wer als Polizistin oder Polizist bei der Zuger Polizei arbeiten möchte, muss entweder im Kanton Zug oder ausserkantonal im Wohnsitzrayon wohnen, um in vernünftiger Zeit an einen Einsatzort zu gelangen.

Das schreibt die Verordnung über die Festlegung des Wohnsitzrayons für Mitarbeitende der Polizei vom 18. Dezember 2007 vor. Als Rayonmittelpunkt ist darin das Polizeihauptgebäude in Zug festgelegt.

Der Wohnsitzrayon wird erweitert, um den Personalbedarf zu decken

Um dem Personalbedarf sowie der Arbeitgeberattraktivität Rechnung zu tragen, wird der Wohnsitzrayon für Angehörige der Zuger Polizei per 25. Juni 2022 ausgeweitet. Statt wie bisher mit einer maximalen Anzahl Fahrminuten wird der Rayon neu anhand von namentlich aufgeführten Wohngemeinden definiert.

«Damit schaffen wir die notwendige Transparenz und verbessern die Rechtssicherheit für unsere Mitarbeitenden», sagt Kommandant Thomas Armbruster zur neuen Regelung.

Die Tätigkeit bei der Zuger Polizei wird für Quereinsteiger möglich

Und ergänzt: «Das Einzugsgebiet ist nun deutlich grösser. Neu können sich auch Polizistinnen und Polizisten aus sehr vielen Gemeinden in den umliegenden Kantonen zur Zuger Polizei übertreten, ohne ihren Wohnort und Lebensmittelpunkt wechseln zu müssen.»

Die Tätigkeit bei der Zuger Polizei werde damit für erfahrene Polizeiangehörige, für sogenannte Quereinsteiger, eine mögliche Option.

Thomas Armbruster_Kommandant Zuger Polizei
Thomas Armbruster, Kommandant Zuger Polizei. - Zuger Polizei

Der neue Wohnsitzrayon umfasst 159 Gemeinden

«Wichtig ist dabei, dass Alarmeinrückungen und die Pikettdienste keine Einschränkungen haben. Die Sicherheit und der Auswuchs von Polizeikräften bei grösseren Ereignissen oder ausserordentlichen Lagen ist jederzeit gewährleistet.»

Der Wohnsitzrayon umfasst neu 159 Gemeinden im Kanton Zug und den sechs Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Aargau und Zürich, von wo aus die Stadt Zug gut erreichbar ist. Weiter Informationen sind auf der Homepage der Zuger Polizei zu finden.

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