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Stadt Zug: Budget 2025 und Finanzplan 2025 bis 20

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Die Stadt Zug rechnet im Budget 2025 mit einem Ertragsüberschuss von 2,5 Millionen Franken. Die Einkommens- und Vermögenssteuer wird auf 54 Prozent festgelegt.

Der Eingang der Stadtverwaltung in Zug.
Der Eingang der Stadtverwaltung in Zug. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Zug mitteilt, weist das Budget für das Jahr 2025 gemäss Bericht und Antrag des Stadtrates ein positives Rechnungsergebnis von 2,5 Millionen Franken aus, dies bei einem Aufwand von 407,9 Millionen Franken und einem Ertrag von 410,4 Millionen Franken.

Um die Standortattraktivität von Zug zu erhalten, ist es gemäss Stadtrat essenziell, dass zusätzliche Mittel aus der OECD-Mindeststeuer zur Finanzierung von Massnahmen eingesetzt werden, die dem Standort Zug zugutekommen.

Die Erhöhung der persönlichen Abzüge und die höheren Abzugsmöglichkeiten für die Betreuung sowie die Tarifsenkungen bei den Einkommens- und Vermögenssteuern würden sich ab 2024 mit einer Reduktion von rund 20 Millionen Franken auf die Einkommens- und Vermögenssteuern der Stadt Zug auswirken.

Der Stadtrat stellte den Antrag, auf dieser Grundlage einen Steuerrabatt von zwei Prozent auf der Basis der kantonalen Einheitssätze von 54 Prozent zu gewähren. Dies würde einem Steuerfuss von 52,92 Prozent entsprechen.

Mehr als 250 Millionen Franken an Investitionen geplant

Die Nettoinvestitionen ins Verwaltungsvermögen seien aus baulicher und finanzieller Sicht höchst anspruchsvoll.

Im Budget 2025 seien dafür 88,4 Millionen Franken vorgesehen, wobei der grösste Teil mit 64,6 Millionen Franken auf das Finanzdepartment und mit 19,1 Millionen Franken auf das Baudepartement entfallen würden.

Im Budget 2025 und in den Planjahren bis 2028 plant der Stadtrat insgesamt 162,4 Millionen Franken für Investitionen in Schulbauten.

Höhere Ausgaben für den Finanzausgleich

Der Anstieg bei der Personalplanung im Vergleich zwischen dem Budget 2024 und dem Budget 2025 beträgt 33,71 Pensen. Diese sind wie folgt verteilt: Im Präsidialdepartment sind dies 2,60 Pensen, 3,50 Pensen im Finanzdepartement ohne Übertrag der Hauswartspensen (27,55) aus dem Bildungsdepartement.

Im Bildungsdepartement sind dies minus 6,14 Pensen (minus 27,55 Hauswartspensen und plus 21,41 Pensen, inklusive Altersentlastung kantonale Anstellungsbedingungen Lehrpersonal), 4,30 Pensen im Baudepartement sowie 1,90 Pensen im Departement Soziales, Umwelt und Sicherheit.

Im Bildungsdepartement fand eine Organisationsentwicklung statt. Es wurden Bereiche zusammengeführt, um das Dienstleistungsangebot für die Eltern zu optimieren.

Die Stadt Zug trägt eine hohe Last für den Zuger Finanzausgleich (ZFA). Budgetiert sind für das Jahr 2025 101,2 Millionen Franken (Budget 2024: 79,5 Millionen Franken). Dies entspricht hohen 3189,70 Franken je Einwohner der Stadt Zug, welche an die Nehmergemeinden überwiesen werden.

Steuerrabatt und Anpassungen im Budget 2025

Die GPK stimmte zu, die Einkommens- und Vermögenssteuern für natürliche Personen sowie die Reingewinn- und Kapitalsteuern für juristische Personen mit 54 Prozent auf der Basis der kantonalen Einheitsansätze festzusetzen.

Des Weiteren forderte die GPK einen Steuerrabatt von 3,5 Prozent. Dies würde einem effektiven Steuerfuss von 52,11 Prozent entsprechen. Der Stadtrat unterstützte den Vorschlag.

Die GPK war der Meinung, dass der Steuerzahler davon ausgehen könne, dass Budget 2025 in ihrem Sinne erarbeitet und dabei sorgfältig gearbeitet wurde. Sie stellte den Antrag auf eine Kürzung des Teuerungsausgleiches für die städtischen Mitarbeitenden sowie die Gewährung des Steuerrabatts.

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